Das Statistische Bundesamt vermeldet einen Anstieg um 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders Schenkungen entwickelten sich dynamisch, während Betriebsübergaben deutlich zurückgingen.
Die deutschen Finanzbehörden kassierten 2024 so viel Erbschaft- und Schenkungsteuer wie nie zuvor. Mit 13,3 Milliarden Euro wurde der bisherige Höchstwert um über 12 Prozent übertroffen. Während Erbschaftsteuer auf 8,5 Milliarden Euro kletterte, explodierte die Schenkungsteuer regelrecht auf 4,8 Milliarden Euro – ein Plus von fast 18 Prozent.
Diese Entwicklung zeigt eine bemerkenswerte Trendwende. Nach dem Spitzenwert von 9 Milliarden Euro bei der Erbschaftsteuer 2021 waren die Zahlen zunächst gesunken. Seit 2019 verdoppelte sich die Schenkungsteuer kontinuierlich.
Paradoxerweise sank das übertragene Gesamtvermögen um 6,8 Prozent auf 113,2 Milliarden Euro, obwohl die Steuereinnahmen stiegen. Der Grund liegt in strukturellen Verschiebungen: Betriebsvermögen-Übertragungen brachen um fast 28 Prozent auf 21,5 Milliarden Euro ein.
Besonders dramatisch entwickelten sich Großerwerbe über 26 Millionen Euro. Hier halbierte sich das übertragene Betriebsvermögen auf 8,6 Milliarden Euro. Auch Kapitalgesellschaftsanteile gingen um knapp 29 Prozent zurück.
Während Unternehmenswerte schwächelten, zeigten sich andere Vermögensarten robuster. Grundvermögen stieg leicht auf 46,4 Milliarden Euro, sonstiges Vermögen wie Bankguthaben und Wertpapiere ebenfalls um 1,8 Prozent auf 37,8 Milliarden Euro.
Diese Entwicklung spiegelt veränderte Übertragungsstrategien wider. Immobilien profitieren von weiterhin hohen Bewertungen, während Unternehmensbewertungen volatiler geworden sind.
Bei Schenkungen zeigt sich ein klarer Rückgang um 18,6 Prozent auf 49,1 Milliarden Euro. Kapitalgesellschaftsanteile sanken um über 34 Prozent, Betriebsvermögen um fast 33 Prozent. Großschenkungen über 26 Millionen Euro halbierten sich sogar.
Erbschaften entwickelten sich stabiler mit einem Plus von 4,8 Prozent auf 64,1 Milliarden Euro. Hier stiegen alle Vermögensarten außer Betriebsvermögen, das um 3 Prozent fiel.
Die wichtigen Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG gingen bei Schenkungen dramatisch um 47 Prozent auf 13,1 Milliarden Euro zurück. Bei Erbschaften sanken sie moderat um 1,5 Prozent auf 4 Milliarden Euro.
Diese Zahlen deuten auf veränderte Planungsstrategien hin. Möglicherweise nutzen Familien andere Gestaltungsinstrumente oder warten günstigere Zeitpunkte für Übertragungen ab.
Für Beratungskanzleien ergeben sich daraus neue Herausforderungen bei der Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung.