Das neunte Änderungsgesetz soll die Berufsausübung modernisieren und liberalisieren. Der Referentenentwurf greift frühere Reformpläne auf und erweitert die Befugnisse für beschränkte Hilfeleistung erheblich.
Das Finanzministerium will die starren Grenzen für beschränkte steuerliche Hilfeleistung aufweichen. Bisher durften nur explizit im Gesetz genannte Personen und Organisationen solche Dienste anbieten. Diese abschließende Aufzählung soll durch eine offene Regelung ersetzt werden, die Steuerberatung als Nebenleistung zu anderen Berufen ermöglicht. Lohnsteuerhilfevereine profitieren besonders von den geplanten Änderungen. Die bisherigen Betragsgrenzen für ihre Tätigkeiten entfallen komplett. Auch andere Akteure wie Notare, Patentanwälte oder Berufsverbände erhalten erweiterte Möglichkeiten zur steuerlichen Beratung unter vereinfachten Voraussetzungen.
Eine der größten Neuerungen betrifft kostenlose Steuerberatung. Während diese bisher nur zwischen Angehörigen erlaubt war, soll künftig grundsätzlich jeder unentgeltlich helfen dürfen. Das Ministerium begründet dies mit gesellschaftlichen Veränderungen und alternativen Lebensmodellen jenseits traditioneller Familienstrukturen. Besonders interessant für Hochschulen: Tax Law Clinics werden ausdrücklich erlaubt. Studenten können dann unter qualifizierter Anleitung praktische Erfahrungen sammeln und gleichzeitig bedürftige Steuerpflichtige unterstützen. Dies soll sowohl die Nachwuchsförderung stärken als auch ehrenamtliches Engagement fördern.
Die Digitalisierung macht weitere Reformen nötig. Steuerberater müssen künftig nicht mehr persönlich vor Ort sein, um Zweigstellen zu leiten. Digitale Kommunikationsmittel ermöglichen ausreichende Kontrolle und Betreuung auch aus der Ferne. Bei Beteiligungen an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften schafft der Entwurf mehr Klarheit. Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften dürfen sich unter bestimmten Voraussetzungen stärker engagieren.
Auch praktische Verbesserungen sind geplant. Notare und Patentanwälte erhalten die gleiche Vollmachtvermutung wie Rechtsanwälte und Steuerberater. Das erspart Mandanten und Behörden den ständigen Nachweis von Vollmachten. Die Bußgeldvorschriften werden komplett neu strukturiert und zeitgemäß gestaltet. Veraltete Tatbestände entfallen, die Regelungen werden übersichtlicher und praxistauglicher.
Der aktuelle Entwurf knüpft an Reformpläne der vorherigen Legislaturperiode an, die mit dem Ampel-Aus untergingen. Die neue Regierung greift die Inhalte auf, modifiziert sie aber teilweise. Parallel dazu werden auch die Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine an das modernisierte Personengesellschaftsrecht angepasst. Die Reform zeigt: Der Gesetzgeber reagiert auf veränderte Marktbedingungen und will mehr Flexibilität schaffen, ohne die Qualitätsstandards in der Steuerberatung zu gefährden.