Die börsennotierte Beteiligungsgesellschaft sucht nach acht Jahren Zusammenarbeit einen neuen Wirtschaftsprüfer. Komplexe Bewertungsfragen bei Tochtergesellschaften führten zu zeitlichen Herausforderungen.
Brockhaus Technologies und KPMG haben ihre achtjährige Prüfungspartnerschaft vorzeitig beendet. Anlass war die verzögerte Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2024, der erst im August statt bis zum gesetzlichen Termin Ende April publiziert wurde. Das Unternehmen schreibt das Mandat für 2025 neu aus, obwohl die maximale Prüfungsdauer von zehn Jahren noch nicht erreicht war.
"Im Zuge der Verschiebung des Jahresabschlusses 2024 und nach gemeinsamer Abstimmung mit KPMG" sei die vorzeitige Beendigung vereinbart worden, teilte Brockhaus auf Nachfrage mit. Das Honorarvolumen betrug zuletzt rund 1,6 Millionen Euro.
Die Verzögerung resultierte aus umfangreichen Prüfungshandlungen bei der ausländischen Tochtergesellschaft IHSE im Segment Security Technologies. KPMG benötigte zusätzliche Zeit für "bedeutende ausstehende Prüfungsnachweise" und eine "laufende Untersuchung eines konkreten Geschäftsvorfalls". IHSE entwickelt mit etwa 150 Mitarbeitern und Standorten in den USA, Singapur und China IT-Komponenten. Brockhaus hatte das Unternehmen 2019 erworben. Ein externes Bewertungsgutachten von PwC führte schließlich zu substanziellen Wertberichtigungen.
Der Goodwill des Security Technologies-Segments wurde von 80 auf 40 Millionen Euro halbiert. Zusätzlich erfolgten Wertberichtigungen bei immateriellen Vermögenswerten um 8 Millionen Euro und bei Vorräten um 1 Million Euro. Im handelsrechtlichen Abschluss reduzierten sich die IHSE-Anteile von 96 auf 51 Millionen Euro. Auch beim Portfolio-Unternehmen Bikeleasing waren Anpassungen nötig: Anteile wurden von 70 auf 47 Millionen Euro abgewertet, liegen aber weiterhin deutlich über den ursprünglichen Anschaffungskosten von 22 Millionen Euro.
Die umfangreichen Wertberichtigungen führten zum Aufbrauch des Bilanzgewinns, wodurch keine Dividendenausschüttung möglich wurde. Die Hauptversammlung musste verschoben werden. Trotz der Herausforderungen erteilte KPMG schließlich einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
KPMG verwies auf die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht und äußerte sich nicht zu den Umständen der Mandatsbeendigung. Wirtschaftsprüfer dürfen mandatsbezogene Informationen nicht preisgeben.
Für Professional Services verdeutlicht der Fall die Komplexität internationaler Bewertungsfragen und die Bedeutung sorgfältiger Prüfungsplanung bei grenzüberschreitenden Strukturen.