Eine höchstrichterliche Entscheidung legitimiert die nachträgliche Korrektur notarieller Vereinbarungen – Gesellschaftsanteils-Transfer im Güterstand löst weiterhin Besteuerung aus.
Ein Ehepaar geriet in steuerliche Schwierigkeiten, nachdem es auf Basis unzutreffender Beratung davon ausging, Gesellschaftsanteile könnten im Rahmen güterrechtlicher Auseinandersetzungen steuerneutral transferiert werden. Als die Finanzverwaltung einen einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsvorgang attestierte, modifizierten die Beteiligten ihre ursprüngliche notarielle Regelung. Die überarbeitete Vereinbarung sah anstelle der Anteilsübertragung eine monetäre Abfindung sowie zeitweise Stundung verbleibender Ansprüche vor. Diese Strategie zielte darauf ab, die ursprünglich geplante steuerliche Belastung zu vermeiden.
Mit seiner Entscheidung vom 9. Mai 2025 (Aktenzeichen IX R4/23) akzeptierte der Bundesfinanzhof die rückwirkende Vertragsmodifikation unter spezifischen Bedingungen. Die Revision setzt voraus, dass beide Vertragspartner den identischen Irrtum teilten, dieser bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vereinbarung bestand und dem Risikobereich beider Beteiligten zuzuordnen war. Diese gemeinsame Fehlvorstellung bildete nach höchstrichterlicher Ansicht die fundamentale Geschäftsgrundlage der ursprünglichen Abmachung. Allerdings betonte das Gericht die restriktive Handhabung solcher Korrekturen, die ausschließlich für außergewöhnliche Konstellationen Anwendung finden.
Parallel stellte der Bundesfinanzhof die steuerliche Behandlung von Gesellschaftsanteils-Übertragungen zwischen Ehepartnern klar. Solche Transaktionen im Kontext güterrechtlicher Regelungen stellen regelmäßig einkommensteuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte dar, unabhängig vom familiären Bezug der Beteiligten. Diese Feststellung beendet verbreitete Missverständnisse über vermeintliche Steuerbefreiungen bei ehebezogenen Vermögensverschiebungen und schafft Rechtssicherheit für künftige Beratungssituationen.
Die höchstrichterliche Entscheidung unterstreicht die Verantwortung qualifizierter Steuerberatung bei komplexen Schnittstellen zwischen Familien- und Steuerrecht. Unzutreffende Einschätzungen können erhebliche finanzielle Folgen auslösen, auch wenn nachträgliche Korrekturen unter strengen Voraussetzungen möglich bleiben. Beratende sollten bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen in Eheverträgen besondere Sorgfalt walten lassen und steuerliche Risiken explizit kommunizieren.