Mainzer Gericht stoppt Googles Gmail-Bevorzugung bei Android-Setup

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August 28, 2025
28.08.2025
3 Minuten Lesezeit

Das Landgericht folgt einer Klage von 1&1 und verbietet dem Technologiekonzern die automatische Verknüpfung seiner E-Mail-Dienste mit der Smartphone-Einrichtung nach dem Digital Markets Act.

Wettbewerbsrechtlicher Durchbruch gegen Tech-Riesen

Ein deutsches Gericht hat erstmals erfolgreich gegen die Marktmacht großer Technologieunternehmen durchgegriffen. Das Landgericht Mainz entschied am 12. August 2025, dass Google seine Smartphone-Nutzer nicht länger zur Verwendung von Gmail-Adressen drängen darf. Die Entscheidung basiert auf dem neuen Digital Markets Act der Europäischen Union. 1&1 Mail & Media, zu dem GMX und Web.de gehören, hatte Google verklagt. Der Vorwurf: Wer ein Android-Smartphone einrichten will, braucht ein Google-Konto für den Play Store und andere Dienste. Lange Zeit funktionierte das nur mit einer Gmail-Adresse, andere E-Mail-Anbieter wurden benachteiligt.

Automatische Gmail-Erstellung als Problem

Auch nachdem Google im Mai eine Telefonnummer-Option einführte, erstellt das System weiterhin automatisch eine Gmail-Adresse im Hintergrund. Diese Praxis verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen den Digital Markets Act, der seit März 2024 gilt. Die EU-Verordnung verbietet sogenannten Gatekeepern die Kopplung verschiedener Services. Google kontrolliert mit Android und dem Play Store wichtige Zugänge zum digitalen Markt und darf diese Position nicht ausnutzen, um eigene Dienste zu bevorzugen.

Gericht fordert gleichberechtigte Alternativen

Das Landgericht verlangt von Google grundlegende Änderungen: Nutzer dürfen automatisch erstellte Gmail-Adressen weder sehen noch verwenden müssen. Gleichzeitig sollen andere E-Mail-Anbieter gleichberechtigt behandelt werden. Michael Hagenau von GMX und Web.de wertet das Urteil als wichtiges Signal für Verbraucherwahl und fairen Wettbewerb. Die Kanzlei Glade Michel Wirtz, die 1&1 vertrat, betont die Schnelligkeit des Verfahrens: Binnen zehn Monaten erreichten sie eine Entscheidung gegen den mächtigen Konzern.

Google wehrt sich gegen Regulierung

Der Internetriese hat bereits Berufung eingelegt und kritisiert das Urteil als bürokratischen Hemmschuh. Google argumentiert, solche Entscheidungen würden Innovationen behindern, während Regulierungsbehörden eigentlich einfachere Regeln fordern. Das Verfahren gilt als Testfall für die Durchsetzung des Digital Markets Act in Deutschland. Erstmals zeigt sich, wie europäische Gerichte die neuen Wettbewerbsregeln gegen amerikanische Technologiekonzerne anwenden. Für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bedeutet dies verschärfte Compliance-Anforderungen bei der Beratung digitaler Geschäftsmodelle.