BMF konkretisiert digitale Übermittlung der Durchschnittssatz-Gewinnermittlung

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September 23, 2025
23.09.2025
3 Minuten Lesezeit

Das Finanzministerium veröffentlicht aktualisierte Formulare und Anleitungen für die standardisierte Gewinnermittlung nach § 13a EStG. Die elektronische Datenübertragung bleibt verpflichtend, Härtefallregelungen sind möglich.

Aktualisierte Vordrucke für 2025 verfügbar

Das Bundesfinanzministerium hat in Abstimmung mit den Länderfinanzbehörden die überarbeiteten Formulare der Anlage 13a samt Begleitdokumenten veröffentlicht. Diese umfassen sowohl Standardvordrucke als auch spezielle Formulare für Mitunternehmerschaften mit entsprechenden Sonder- und Ergänzungsrechnungen. Die Dokumente stehen nebst detaillierter Anleitung zur praktischen Anwendung bereit und werden zusätzlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Elektronische Übermittlung bleibt Regelfall

Gemäß § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG in Verbindung mit § 87a Absatz 6 AO erfolgt die Datenübertragung ausschließlich digital und authentifiziert. Der vorgeschriebene Datensatz steht über das ELSTER-Portal zur Verfügung. Die Registrierung kann sowohl direkt über "Mein ELSTER" als auch über zertifizierte Drittanbieter-Software erfolgen. Berater sollten beachten, dass der Registrierungsprozess je nach gewählter Methode bis zu zwei Wochen beanspruchen kann.

Härtefallregelung ermöglicht Papierform

Bei unbilligen Härten kann das Finanzamt auf Antrag von der elektronischen Übermittlung absehen. In diesen Ausnahmefällen greifen die Bestimmungen des § 150 Absatz 8 AO entsprechend. Betroffene Mandanten verwenden dann die Papiervordrucke nach § 13a Absatz 3 Satz 5 und 6 EStG.

Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Mitunternehmerschaften benötigen zusätzlich zur Anlage 13a die spezifischen Anlagen AV13a, die integraler Bestandteil der Durchschnittssatz-Gewinnermittlung sind. Diese Ergänzungsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und übermittelt werden.

Praktische Umsetzungshinweise

Für Steuerberatungspraxis empfiehlt sich frühzeitige Vorbereitung der ELSTER-Registrierung, um Verzögerungen bei Mandatsabwicklung zu vermeiden. Die aktualisierten Formulare berücksichtigen Änderungen der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen des vergangenen Jahres. Die koordinierte Ländervorgabe gewährleistet bundesweit einheitliche Anwendung der Durchschnittssatz-Gewinnermittlung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.