Das Bundesfinanzministerium erweitert Vordruckmuster um Haftungserklärungen und jahresbezogene Zuordnungsregeln – elektronische Formulare erhalten zusätzliche Freitextfelder.
Das Bundesfinanzministerium hat durch Schreiben vom 14. August 2025 das überarbeitete Vordruckmuster für Lohnsteuer-Anmeldungen ab Januar 2026 veröffentlicht. Zentrale Neuerung ist die Kennzahl 21 für unwiderrufliche Arbeitgeber-Haftungserklärungen nach § 19a Absatz 4a EStG bei Vermögensbeteiligungen. Elektronische Formulare erhalten bei Kennzahl 23 zusätzliche Freitextfelder für spezifische Angaben, die standardisierte Kennzahlen nicht abdecken.
§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG verlangt die getrennte Angabe von Lohnsteuerbeträgen nach Kalenderjahren des Lohnbezugs. Das BMF verweist für die erforderlichen Kennzahlen auf die ELSTER-Internetplattform. Diese Systematik verhindert Periodenvermischungen bei unterjährigen Korrekturen. Korrekturfälle erfordern die Änderung der jeweiligen ursprünglichen Anmeldungen statt pauschaler Sammelkorrekturen.
Für Steuerberater ergeben sich erweiterte Beratungspflichten bei Mandanten mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Die Haftungserklärung nach § 19a Absatz 4a EStG erfordert sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Konsequenzen vor Abgabe. Die jahresbezogene Zuordnungspflicht verstärkt die Bedeutung präziser Lohnperioden-Abgrenzung, insbesondere bei Jahreswechseln und nachträglichen Korrekturen. Das neue Formular tritt für Anmeldungszeiträume ab Januar 2026 in Kraft.