BAG stärkt Arbeitnehmerrechte: Freistellung rechtfertigt keine Gehaltsstreichung
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung vom 12. Februar 2025 klargestellt: Arbeitgeber können freigestellten Mitarbeitern nicht die Gehaltszahlung verweigern, wenn diese sich während der Kündigungsfrist nicht aktiv um neue Stellen bemühen. Das Urteil stärkt die Position gekündigter Arbeitnehmer erheblich.