Das BMJV hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der zahlreiche Vereinfachungen für Professional Services vorsieht. Stellungnahmen sind bis Ende Oktober möglich, bevor das Gesetzgebungsverfahren startet.
Das Justizministerium strebt eine grundlegende Harmonisierung der Rechtsbehelfsverfahren an. Künftig sollen Anwälte, Patentanwälte und Steuerberater bei Auseinandersetzungen mit ihren Kammern einheitliche Verfahrenswege nutzen können. Rechtliche Hinweise, Rügen und Zwangsgeldbescheide werden zukünftig ausschließlich vor Anwaltsgerichten nach verwaltungsgerichtlichen Grundsätzen verhandelt. Die bisher verwendete "missbilligende Belehrung" wird durch den klareren Begriff "rechtlicher Hinweis" ersetzt.
Professional Services profitieren von vereinfachten Abwicklungsverfahren in BRAO, PAO, StBerG und WPO. Die Reform zielt darauf ab, Berufskammern bei Kanzleiauflösungen zu entlasten, ohne bewährte Schutzkonzepte zu gefährden. Diese Änderungen dürften besonders für kleinere Kanzleien und deren Nachfolgeplanung relevant werden.
Die Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richter bei Berufsgerichten wird vereinheitlicht. Alle betroffenen Berufsordnungen erhalten konsistente Regelungen, was Rechtsklarheit schafft und administrative Prozesse vereinfacht.
Die dauerhafte Verwahrung notarieller Urkunden wechselt von der Justiz zu den Archivverwaltungen. Forscher und andere Interessierte erhalten vereinfachten Zugang zu historischen Dokumenten. Das Zentrale Vorsorgeregister wird erweitert: Beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen können künftig hinterlegt werden, was Ärzten und anderen Berechtigten bessere Informationen verschafft.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz erhält strengere Inkasso-Vorschriften. Konzerninkasso unterliegt künftig denselben Schutzbestimmungen wie externe Dienstleister - eine Schließung bisheriger Schlupflöcher.
Rechtsanwälte, Syndikusanwälte und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften erhalten verschiedene administrative Erleichterungen. Der Entwurf enthält außerdem punktuelle Anpassungen bei Zulassungsvoraussetzungen. Die Reform knüpft an einen ähnlichen Entwurf der vergangenen Legislaturperiode an, der wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestags nicht mehr verabschiedet werden konnte. Verbände und Länder können bis 31. Oktober Stellungnahmen einreichen.