IESBA-Leitlinien: Private Equity-Investitionen gefährden Prüferethik und Unabhängigkeit

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August 6, 2025
06.08.2025
3 Minuten Lesezeit

Der internationale Ethik-Standard warnt vor systematischen Integritätsrisiken bei PE-Beteiligungen in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Regulatorische Risikoanalyse für PE-Investitionen

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) publizierte am 31. Juli 2025 einen Staff Alert zu ethischen und Unabhängigkeitsrisiken bei Private Equity-Investitionen in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die Verlautbarung adressiert systematische Bedrohungen der beruflichen Integrität vor und nach PE-Transaktionen.

Fundamentale Prinzipienverletzungen identifiziert

Der Alert dokumentiert konkrete Gefährdungen der IESBA Code-Grundprinzipien durch PE-Strukturen:

Kulturelle Transformation: Neue Anreizsysteme und Wachstumsdruck können ethische Verpflichtungen untergraben und Verschwiegenheitspflichten kompromittieren.

Umsatzdruck: Aggressive Erlösziele generieren "unangemessenen Druck" zu unethischem Verhalten und gefährden die professionelle Urteilsbildung.

Unabhängigkeitsrisiken durch Kontrollstrukturen

Besonders kritisch bewertet das IESBA controlling interests von PE-Gesellschaften:

Interessenkonflikte entstehen, wenn PE-Investoren sowohl Prüfungsgesellschaften kontrollieren als auch finanzielle Beteiligungen anderen Mandanten halten.

Netzwerk-Komplexität: Schwer identifizierbare Verflechtungen durch neue network firms schaffen undurchsichtige Abhängigkeitsstrukturen.

Erweiterte Prüfungsteam-Definition: PE-Manager könnten unter bestimmten Umständen als Teil des audit teams gelten und zusätzliche Unabhängigkeitsbeschränkungen auslösen.

Kontinuierliche Compliance-Überwachung gefordert

Das IESBA empfiehlt systematische Monitoring-Prozesse für Mandantenbeziehungen, Serviceangebote und Netzwerkkonstellationen. Praxen müssen trotz PE-Beteiligung das öffentliche Interesse priorisieren und Code-Konformität sicherstellen.

Stakeholder-Dialog intensiviert

Der Alert resultiert aus fortlaufenden Konsultationen mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Berufsorganisationen, der PE-Branche sowie Regulierungs- und Aufsichtsbehörden. Die WPK hatte bereits am 14. Juli 2025 eine eigene Stellungnahme zu PE-Aktivitäten im deutschen Prüfungsmarkt publiziert, was die internationale Regulierungskonvergenz bei diesem Thema unterstreicht.