Was tun bei Überzahlungen? Wenn der Gehaltseingang überraschend zu hoch ist

Zu viel Gehalt überwiesen? Was wie ein Glücksfall wirkt, kann rechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Erfahren Sie, was Arbeitnehmer jetzt wissen und beachten müssen.
Informationspflicht: Der erste Schritt bei Überzahlung
Eine zu hohe Gehaltszahlung verpflichtet Arbeitnehmer, ihren Arbeitgeber umgehend zu informieren. Diese sogenannte Treuepflicht ergibt sich direkt aus dem Arbeitsvertrag. Rechtsanwalt Michael Eckert, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), erklärt: „Grundsätzlich gilt in einem solchen Fall: Der Arbeitnehmer hat mehr erhalten als ihm zusteht, also müsste er das Geld theoretisch zurückerstatten.“
Die Rückzahlung erfolgt entweder durch Überweisung des zu viel gezahlten Betrags oder durch Verrechnung mit dem nächsten Gehalt. Wichtig: Arbeitnehmer müssen nur den Nettobetrag zurückzahlen. Steuern und Sozialversicherungsabgaben korrigiert der Arbeitgeber eigenständig.
Ignorieren Arbeitnehmer ihre Informationspflicht oder weigern sich, den überschüssigen Betrag zurückzuerstatten, drohen ernste Konsequenzen. Diese reichen von Abmahnungen und fristlosen Kündigungen bis hin zu strafrechtlichen Maßnahmen. Ein bekanntes Beispiel ist eine Lehrerin aus Düsseldorf, die neun Monate Haft auf Bewährung erhielt, weil sie das zu viel gezahlte Gehalt von 237.000 Euro nicht meldete und später zurückzahlen musste.
Sonderfälle: Wann darf das Geld behalten werden?
In Einzelfällen kann der Arbeitnehmer das zu viel gezahlte Gehalt behalten. Nach Angaben der Deutschen Anwaltsauskunft sind dafür jedoch drei Bedingungen zu erfüllen:
- Unkenntnis der Überzahlung: Der Arbeitnehmer erkennt die Überzahlung nicht, etwa aufgrund schwankender Gehälter mit Nacht- oder Wochenendzuschlägen, und vertraut auf die Richtigkeit des Lohns.
- Entreicherung: Der Arbeitnehmer gibt das Geld in gutem Glauben aus und es ist nicht mehr Teil seines Vermögens.
- Kein Vermögenszuwachs: Das Geld darf nicht in Wertanlagen wie Aktien, Immobilien oder Sondertilgungen für Kredite investiert werden, da dies als verbleibender Vermögenswert gilt.
Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist jedoch stets eine juristische Einzelfallentscheidung. Hierbei werden Faktoren wie die Höhe der Überzahlung, das Arbeitsverhältnis und vertragliche Vereinbarungen berücksichtigt.
Fazit: Vorsicht bei Gehaltsüberzahlungen
Arbeitnehmer sollten eine unerwartet hohe Gehaltszahlung niemals ignorieren. Neben rechtlichen und finanziellen Folgen kann das Vertrauen im Arbeitsverhältnis nachhaltig beschädigt werden. Der offene Dialog mit dem Arbeitgeber und eine klare Rückzahlungslösung sind die beste Vorgehensweise, um Konflikte zu vermeiden.