Wall Street Journal und New York Post klagen gegen Perplexity AI wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte. Ein Präzedenzfall für den Einsatz generativer KI in der Medienwelt.
Die KI-Firma Perplexity AI, Anbieter einer sogenannten „Antwortmaschine“, steht vor einem Rechtsstreit mit namhaften US-Medienunternehmen. Die Muttergesellschaften des Wall Street Journal und der New York Post werfen dem Unternehmen systematische Copyright- und Markenrechtsverletzungen vor. Die Klage beleuchtet die zunehmenden Spannungen zwischen Medienhäusern und KI-Unternehmen, die für ihre Modelle auf publizierte Inhalte zugreifen.
Das Kernstück der Auseinandersetzung ist die Verwendung von Perplexitys „RAG-Index“ (retrieval-augmented generation index). Hierbei handelt es sich um eine Datenbank, die von Perplexitys Sprachmodell genutzt wird, um Inhalte aus externen Quellen umzuschreiben oder zusammenzufassen. Dabei werden laut Klageschrift teilweise Passagen wortwörtlich übernommen, was die Kläger als doppelte Urheberrechtsverletzung einstufen: zum einen durch die Kopie der Inhalte in die Datenbank und zum anderen durch die unveränderte Wiedergabe an die Nutzer.
Perplexity vermarktet seinen Service mit dem Slogan „Skip the Links“ – eine Funktion, die Nutzern ermöglicht, Informationen direkt über die KI zu erhalten, ohne die Ursprungswebseiten besuchen zu müssen. Dies unterscheidet Perplexity grundlegend von Suchmaschinen wie Google, die durch Verlinkungen Webseitenbetreibern Zugriffe und damit verbundene Werbeeinnahmen verschaffen. Medienhäuser wie das Wall Street Journal und die New York Times sehen in dieser Funktionsweise eine direkte Bedrohung ihrer Einnahmequellen und haben bereits Unterlassungsaufforderungen an Perplexity gesandt.
Ein weiteres Problem ist die Unzuverlässigkeit der generativen KI von Perplexity. Laut der Klage kommt es häufig zu sogenannten „Halluzinationen“, bei denen die KI Inhalte generiert, die nicht in den angegebenen Quellen enthalten sind. Diese fehlerhaften Informationen werden dennoch mit den Namen der Medienquellen versehen, was laut den Klägern zu Markenrechtsverletzungen führt, da falsche Inhalte den Markenwert und die Glaubwürdigkeit ihrer Publikationen schädigen können.
In ihrer Klage fordern die Medienunternehmen eine Reihe von Maßnahmen, darunter die Löschung der Datenbank mit ihren Inhalten, die Löschung aller darauf basierenden KI-generierten Texte und Schadensersatz. Die Forderungen umfassen bis zu 150.000 US-Dollar je Urheberrechtsverletzung sowie zusätzliche Strafen für Markenrechtsverletzungen und die Erstattung der Verfahrenskosten. Das Verfahren wird vor dem US-Bundesgericht für den südlichen Bezirk von New York geführt und könnte zum Präzedenzfall für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI-Modelle werden.
Perplexity hat bislang keine Lizenzvereinbarungen mit den Klägern getroffen und stattdessen vorgeschlagen, Medienunternehmen an den Werbeeinnahmen zu beteiligen, die durch die Nutzung ihrer Inhalte generiert werden. Einige Verlage, darunter Fortune und Time, haben bereits Kooperationen mit Perplexity, während das Wall Street Journal und die New York Post diese Lösung ablehnen. Sie werfen Perplexity vor, nachträglich Bedingungen diktieren zu wollen, anstatt eine faire Lizenzregelung anzubieten.
Die Klage gegen Perplexity AI könnte weitreichende Folgen für die Medienbranche und den Einsatz generativer KI haben. Der Ausgang des Verfahrens wird darüber entscheiden, ob KI-Unternehmen zukünftig Lizenzen für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte erwerben müssen oder ob sie durch Umsatzbeteiligungen einen pragmatischeren Weg einschlagen können. Für die betroffenen Medienhäuser steht nicht nur der finanzielle Aspekt, sondern auch der Schutz ihrer Markenintegrität auf dem Spiel.
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