Unzulässige Bankgebühren: BGH stärkt erneut Verbraucherrechte

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January 24, 2025
21.11.2024
2 Minuten Lesezeit


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Grundsatzurteil gefällt, das Kunden im Streit um unzulässige Kontoführungsgebühren erneut den Rücken stärkt. Banken und Sparkassen dürfen Gebühren nur mit aktiver Zustimmung ihrer Kunden erhöhen. Ein aktueller Fall klärt zudem, wie weit Erstattungsansprüche zurückgehen.

Hintergrund: Gebühren nur mit aktiver Zustimmung

Bereits 2021 hatte der BGH Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken für unwirksam erklärt, die Gebührenänderungen durch stillschweigende Zustimmung ermöglichten. Nun ging es vor Gericht um die Rückerstattung von Gebühren, die ohne aktive Zustimmung erhoben wurden, und um die Frage, wie lange Kunden rückwirkend Ansprüche geltend machen können.

Der aktuelle Fall: Rückzahlung von 192 Euro

Im konkreten Fall hatte eine Sparkasse ab 2018 Gebühren auf Basis einer unwirksamen Klausel erhoben. Der betroffene Kunde widersprach erst 2021 und verlangte eine Rückerstattung der gezahlten 192 Euro. Während die Vorinstanz die Rückzahlung aufgrund der langen Widerspruchszeit ablehnte, entschied der BGH anders: Der Kläger erhält die volle Summe zurück, da die Verjährungsfrist nicht durch die dreijährige Duldung der Gebühren verkürzt wird.

Verbraucherrechte gestärkt

Der BGH stellte klar, dass die Dreijahresregelung, die bei Preisanpassungen in Energielieferungsverträgen Anwendung findet, nicht auf Bankgebühren übertragbar ist. Kunden können somit unzulässig erhobene Entgelte auch dann zurückfordern, wenn sie über längere Zeit unwidersprochen blieben.

Niedrige Anspruchsquote

Trotz des verbraucherfreundlichen Urteils von 2021 haben bislang nur wenige Kunden ihre Ansprüche geltend gemacht. Laut einer Verivox-Umfrage haben nur 11 Prozent aller Verbraucher Rückforderungen gestellt, obwohl bei 40 Prozent der Kunden die Gebühren unzulässig erhöht wurden.

Fazit

Das Urteil stärkt die Position der Verbraucher gegenüber Banken und zeigt, dass unrechtmäßige Gebühren zurückgefordert werden können – auch über längere Zeiträume. Dennoch machen bislang nur wenige Kunden von ihren Rechten Gebrauch, was Banken und Sparkassen zugutekommt.