Referendariat und Nebentätigkeit: Wo lohnt sich der Zusatzverdienst?

14.10.2024
14.10.2024
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Die Unterhaltsbeihilfe reicht oft kaum zum Leben, weshalb viele Referendare einer Nebentätigkeit nachgehen. Doch die Regelungen und Verdienstgrenzen variieren je nach Bundesland.

Unterschiedliche Vergütungen: Finanzielle Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare unterscheidet sich teils deutlich zwischen den Bundesländern. Spitzenreiter ist Hessen mit 1.682,65 Euro monatlich (Stand Mai 2024), während Hamburg mit 1.243,07 Euro das Schlusslicht bildet. Diese Beträge gelten als Unterhaltsbeihilfe, nicht als Gehalt, und variieren je nach Familienstand und Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslands.

Einige Bundesländer ermöglichen den Referendaren ein Wahlrecht zwischen einer Anstellung im öffentlich-rechtlichen Verhältnis oder der Verbeamtung auf Widerruf. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen besteht diese Wahlfreiheit. Die Verbeamtung bringt Vorteile wie eine höhere Nettoauszahlung und eine staatliche Alterssicherung, setzt aber eine private Krankenversicherung voraus, deren Kosten die Referendare zur Hälfte selbst tragen müssen.

Nebenverdienst: Chancen und Einschränkungen

Um die knappen Bezüge aufzubessern, ist eine Nebentätigkeit für viele Referendare unerlässlich. Die Regelungen dazu unterscheiden sich jedoch erheblich. Während in Sachsen-Anhalt Nebentätigkeiten nur im Ausnahmefall genehmigt werden, machen andere Bundesländer die Erlaubnis von der Note im ersten Examen abhängig. So setzt Bayern mindestens 5,25 Punkte, Sachsen sogar 6,5 Punkte voraus.

Juristische Nebentätigkeiten wie wissenschaftliche Mitarbeit in Kanzleien oder der Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft sind besonders beliebt. Großkanzleien bieten oft attraktive Vergütungen von über 1.000 Euro pro Arbeitstag. Auch Tätigkeiten als Korrekturassistent oder das Verfassen juristischer Artikel bieten zeitliche Flexibilität und fachspezifische Vorteile.

Nicht-juristische Tätigkeiten, etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie oder als Bademeister, können einen willkommenen Ausgleich zum juristischen Alltag bieten. Sie sind besonders attraktiv, da sie oft am Wochenende ausgeübt werden können und damit den Arbeitsalltag unter der Woche nicht belasten.

Einkommensgrenzen und Kürzungen der Unterhaltsbeihilfe

Zusätzliche Einkünfte aus Nebenjobs oder der Anwalts- und Wahlstation können jedoch die Unterhaltsbeihilfe mindern. Die Anrechnungsgrenzen variieren stark:

  • NRW: Ab einem Verdienst von mehr als 2.062,75 Euro brutto werden 25 % des Überschusses auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet.
  • Hamburg: Nebeneinkünfte bis 1.175,26 Euro bleiben anrechnungsfrei. Überschreitende Beträge werden zu 50 % angerechnet.
  • Berlin: Eine Kürzung ist möglich, allerdings verbleibt mindestens ein Betrag von 1.326,60 Euro.
  • Hessen: Hier erfolgt keine Kürzung der Unterhaltsbeihilfe, unabhängig von der Höhe der Zusatzeinkünfte.

In anderen Bundesländern, darunter Bayern, Niedersachsen und Thüringen, wird der Nebenverdienst vollständig angerechnet, sobald er die Unterhaltsbeihilfe übersteigt.

Fazit: Rechnen lohnt sich

Das Referendariat stellt nicht nur fachliche, sondern auch finanzielle Herausforderungen. Nebentätigkeiten bieten eine Chance, die Bezüge aufzubessern und individuelle Präferenzen zu verfolgen. Doch die Regelungen zur Anrechnung und Kürzung der Unterhaltsbeihilfe erfordern eine sorgfältige Planung, um das tatsächliche Nettoeinkommen zu maximieren. Je nach Bundesland und Tätigkeit kann sich der finanzielle Nutzen erheblich unterscheiden – daher ist es wichtig, die verschiedenen Optionen gründlich zu vergleichen.

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