Kein beA für Anwälte: FDP kritisiert Versäumnis der Bundesregierung

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February 19, 2025
24.12.2024
3 Minuten Lesezeit


Das Jahressteuergesetz 2024 blockiert die digitale Kommunikation zwischen Anwälten und Finanzämtern. Anwälte und FDP zeigen sich enttäuscht von der Bundesregierung.

Rechtsanwälte ohne beA-Zugang zum Finanzamt

Die Anwaltschaft in Deutschland steht vor einem massiven Problem: Trotz Versprechen der Ampelkoalition wurde eine Korrektur im Jahressteuergesetz (JStG) 2024 nicht umgesetzt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen somit weiterhin nicht per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) mit Finanzämtern kommunizieren. Stattdessen bleibt das ELSTER-Portal die vorgeschriebene Plattform, obwohl es für fristwahrende Schriftsätze ungeeignet ist, wie Dr. Sylvia Ruge vom Deutschen Anwaltverein (DAV) betont.

BMF lehnt Änderungen ab

Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium (BMF) machte am 18. Dezember klar: Eine Änderung des § 87a Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) wird es in dieser Wahlperiode nicht mehr geben. Stattdessen wolle man die praktische Umsetzung der Regelung zunächst beobachten, wie die parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski in ihrer Antwort an den FDP-Abgeordneten Otto Fricke erklärte.

Diese Entscheidung sorgt für heftige Kritik. Laut Fricke sei das Verbot im letzten Moment auf Druck der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern ins Gesetz eingefügt worden – trotz einer zuvor erzielten Einigung zwischen SPD, Grünen und FDP, das Verbot im Nachgang wieder zu streichen.

„Rumpfregierung“ in der Kritik

FDP-Politiker und Anwalt Fricke bezeichnet das Vorgehen der verbliebenen Regierungsparteien als schweres Versäumnis. Die Ampel habe im Wahlkampf anscheinend vergessen, die notwendige Korrektur umzusetzen. Dies beeinträchtige nicht nur die Arbeitsabläufe der Anwaltschaft, sondern auch die Rechtspflege insgesamt.

 Proteste im Gesetzgebungsverfahren

Die Anwaltschaft hatte während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens heftigen Widerstand gegen die geplante Einschränkung der Kommunikation mit den Finanzämtern geleistet. Nachdem die umstrittene Regelung zunächst aus dem Entwurf gestrichen worden war, tauchte sie im Oktober überraschend wieder auf. Regierungskreise sprachen damals von einem „Versehen“, das schnell behoben werden sollte. Doch bis zur Verabschiedung des Gesetzes Anfang Dezember blieb die Änderung aus.

Ausblick: Keine Lösung in Sicht

Ohne ein Reparaturgesetz wird das Verbot der beA-Kommunikation mit den Finanzämtern bestehen bleiben. Anwälte müssen sich mit dem ELSTER-Portal arrangieren, obwohl dies die Effizienz und Rechtssicherheit erheblich beeinträchtigen könnte. Für die Anwaltschaft bleibt das ein Rückschlag, der sich langfristig auf die Qualität der Rechtspflege auswirken könnte.