Die Diskussion über die strafrechtliche Behandlung von Jugendlichen und Heranwachsenden ist erneut entbrannt. Während einige Politiker härtere Strafen fordern, bleibt die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ein zentrales Element der Strafverfolgung. Bundesweit zeigt sich ein Rückgang der Verurteilungen nach Jugendstrafrecht, während zunehmend das strengere Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet.
Das Jugendstrafrecht basiert auf Erziehung statt reiner Bestrafung. Es bietet flexible Sanktionsmöglichkeiten wie Trainingsmaßnahmen, Täter-Opfer-Ausgleich und Sozialstunden. Seit 1953 können auch Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Ob dies zutrifft, entscheidet das Gericht anhand der sittlichen und geistigen Entwicklung des Täters.
Die Anwendung des Jugendstrafrechts variiert stark zwischen den Bundesländern. Während Hamburg in 83 % der Fälle auf Jugendstrafrecht setzt, liegt die Quote in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt unter 45 %. In Nordrhein-Westfalen und Bayern wird das JGG in rund zwei Dritteln der Fälle angewendet. Der allgemeine Trend zeigt eine zunehmende Anwendung des Erwachsenenstrafrechts.
Die sogenannte "Einbeziehungsrate" von Heranwachsenden ins Jugendstrafrecht erreichte 2012 mit 66,9 % ihren Höhepunkt. Seitdem ist sie rückläufig. 2022 wurden nur noch 60 % der verurteilten Heranwachsenden nach dem JGG bestraft. Experten vermuten politische Einflüsse sowie veränderte gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen als Ursachen.
Die CDU/CSU und AfD fordern eine generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige, während SPD und FDP betonen, dass erzieherische Maßnahmen wirksamer seien als bloße Strafen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Entwicklungsprozesse bei Heranwachsenden noch nicht abgeschlossen sind, was eine differenzierte Behandlung im Strafrecht rechtfertigt.
Die Balance zwischen Strafe und Erziehung bleibt ein zentraler Punkt in der strafrechtlichen Behandlung von Heranwachsenden. Die Forderungen nach härteren Strafen werden im Wahlkampf eine Rolle spielen, während Experten weiter für eine differenzierte Betrachtung plädieren. Klar ist: Die Debatte ist komplex und bedarf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage, um langfristig wirksame Entscheidungen zu treffen.
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