Grundsatzurteil gegen Facebook: Renate Künast setzt Meilenstein

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March 11, 2024
28.01.2024
2 Minuten Lesezeit


In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Verantwortung von Plattformbetreibern wie Meta, dem Betreiber von Facebook, im Kampf gegen die Verbreitung von Hass und Hetze im Internet gestärkt. Das Urteil vom 25. Januar 2024 (Az. 16 U 65/22) markiert einen signifikanten Erfolg für die Grünen-Politikerin Renate Künast und die Organisation "HateAid" in ihrem langjährigen rechtlichen Vorgehen gegen Online-Beleidigungen.

Das Urteil und seine Bedeutung

Das Gericht bekräftigte, dass Host Provider bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten nicht nur zur Löschung dieser Inhalte, sondern auch zur Verhinderung der Veröffentlichung sinngleicher Posts verpflichtet sind. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer proaktiven Rolle von Social-Media-Plattformen bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte und legt fest, dass die bloße Löschung einzelner Posts nicht ausreicht.

Hintergrund des Falls

Der Fall drehte sich um ein sogenanntes Falschzitat, das Künast zugeschrieben und auf Facebook verbreitet wurde. Obwohl Meta auf direkte Hinweise reagierte und das spezifische Meme löschte, erschienen später ähnliche Inhalte auf der Plattform. Das OLG urteilte, dass Meta nicht nur auf direkte Hinweise reagieren, sondern auch proaktiv Maßnahmen ergreifen muss, um die Verbreitung sinngleicher rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

Technische und personelle Anforderungen

Das OLG setzte sich auch mit der Frage auseinander, inwiefern Meta technische und personelle Ressourcen zur Überwachung und Prüfung von Inhalten einsetzen muss. Während der Einsatz von Algorithmen als "Vorfilter" akzeptiert wird, betonte das Gericht, dass eine endgültige Überprüfung durch menschliche Mitarbeiter erforderlich sei, um die Kontextualität und den Sinngehalt der Posts zu bewerten.

Reaktionen und Ausblick

Künast und "HateAid" begrüßen das Urteil als wichtigen Schritt im Kampf gegen die systematische Desinformation und Verleumdung im Internet. Die Entscheidung wird als wegweisend für den effektiven Rechtsschutz von Betroffenen viraler Verleumdungen gewertet und könnte weitreichende Folgen für die Betreiber sozialer Medien und deren Umgang mit rechtswidrigen Inhalten haben. Da das OLG die Revision zugelassen hat, könnte der Fall seine Fortsetzung vor dem Bundesverfassungsgericht finden und damit die Rechtsprechung zu den Prüf- und Verhaltenspflichten von Plattformbetreibern weiter präzisieren.