Ein Kölner Gericht stärkt die Rechte von Postbank-Anteilseignern gegen die Deutsche Bank – eine wegweisende Entscheidung im langjährigen Entschädigungsstreit.
Nach über einem Jahrzehnt entschied das Oberlandesgericht Köln im Fall der ehemaligen Postbank-Aktionäre zugunsten der Kläger. Hintergrund ist die umstrittene Zwangsabfindung, die Aktionäre nach der Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank 2010 erhielten. Das Gericht folgte der Argumentation, dass die Deutsche Bank bereits 2008 die Kontrolle über die Postbank erlangt hatte und daher ein früheres, höheres Angebot hätte unterbreiten müssen.
13 ehemalige Postbank-Anteilseigner, die im Jahr 2010 je 25 Euro pro Aktie erhielten, klagten auf eine höhere Abfindung. Sie forderten die Differenz zu einem damaligen Aktienwert von 57,25 Euro – und das Gericht gab ihnen recht. Auf Grundlage eines früheren Urteils des Bundesgerichtshofs entschied der Kölner Senat, dass die Aktionäre eine angemessenere Entschädigung hätten erhalten müssen.
Während ursprünglich mehr Kläger aktiv waren, konnte die Deutsche Bank in zwei außergerichtlichen Vergleichen 70 Prozent der Forderungen abdecken. Diese Einigungen ermöglichten den Klägern zusätzliche Zahlungen von bis zu 36,50 Euro je Aktie. Der Ausgang der Verhandlungen belastete die Bank: Rückstellungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro sorgten im zweiten Quartal für Verluste, von denen jedoch 440 Millionen Euro nach dem Vergleich wieder aufgelöst wurden. Damit sieht sich die Bank finanziell abgesichert, auch für noch anhängige Verfahren und zusätzliche Zinsbelastungen.
Der Vergleich und die damit verbundene Auflösung der Rückstellungen führten im dritten Quartal zu einem deutlichen Gewinnanstieg für die Deutsche Bank. Der Gewinn der Anteilseigner wuchs auf 1,5 Milliarden Euro, was Vorstandschef Christian Sewing veranlasste, zusätzliche Ausschüttungen und Aktienrückkäufe in Erwägung zu ziehen. Die Rendite auf das materielle Eigenkapital erreichte im dritten Quartal 10,2 Prozent – ohne die Rückstellungen hätte sie jedoch nur 7,6 Prozent betragen.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln hat Signalwirkung und stärkt die Rechte von Minderheitsaktionären. Es unterstreicht, dass Übernahmeprozesse und Abfindungen genau geprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Aktionäre gewahrt bleiben.
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