Empirische Studien belegen: Die massive Überrepräsentation rechtswissenschaftlich ausgebildeter Entscheider hemmt die Verwaltungsmodernisierung systematisch – ein Problem, das bei der Staatsreform berücksichtigt werden muss.
Forderungen nach einem effizienteren Staat dominieren aktuell die politische Agenda. SPD, Union und Grüne fordern einen "besser funktionierenden Staat", während Wirtschaftsverbände und Kommunen "grundlegende Veränderungen staatlichen Handelns" verlangen.
Die "Lebenslagenbefragung" der Bundesregierung zeigt konsistent: Die "Verständlichkeit des Rechts" ist der größte Kritikpunkt bei behördlichen Dienstleistungen – sowohl für Bürger als auch für Unternehmen. Diese Problematik rangiert in der öffentlichen Wahrnehmung sogar noch vor der mangelhaften Digitalisierung.
Zahlreiche Studien identifizieren das "Juristenmonopol" in Verwaltungsspitzen als wesentliches Reformhindernis:
Ex-Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Co-Initiator einer Experteninitiative für einen "handlungsfähigen Staat", sieht das Problem differenzierter: "Grundsätzlich denke ich, dass es sinnvoll ist, wenn in der Verwaltung viele Personen arbeiten, die gut mit Recht umgehen können. Sie sollten aber auch noch andere Dinge können."
Voßkuhle plädiert für ein erweitertes Kompetenzprofil: "Das Lösen von Fällen ist wichtig, aber andere Fähigkeiten sind eben auch sehr wichtig: moderne Personalführung, Kommunikationstraining, ökonomische Kompetenz, Mediation, Kontextanalyse, Wirkungsforschung, Akzeptanzmanagement."
Die empirischen Defizite der juristischen Ausbildung sind markant:
Die heutige Juristenausbildung entstammt einer Zeit, als Verwaltung der obrigkeitsstaatlichen Durchsetzung diente. In einer modernen Demokratie, in der alle Macht vom Volke ausgeht, bedarf es einer anderen Verwaltungskultur.
Voßkuhle betont daher: Die mangelnde Funktionsfähigkeit des Staates ist nicht nur ein funktionelles Problem, sondern ein echtes Demokratieproblem. Eine zeitgemäße Verwaltung erfordert Serviceorientierung statt hierarchischer Obrigkeitsmentalität.
Will die Rechtswissenschaft ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden, muss sie ihre Ausbildungskonzepte grundlegend modernisieren.