Berufsunfähigkeit: Anwältinnen und Anwälte sollten sich absichern

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February 17, 2025
17.12.2024
4 Minuten Lesezeit


Viele Anwälte verlassen sich auf das Anwalts­versorgungswerk zur Absicherung gegen Berufs­unfähigkeit. Doch reicht das wirklich aus? Warum eine private Versicherung entscheidend sein kann.

Eine unzureichende Absicherung durch das Anwaltsversorgungswerk

Das Anwalts­versorgungswerk bietet zwar eine Absicherung gegen Berufs­unfähigkeit, doch diese greift nur in sehr eingeschränkten Fällen. Nach den Satzungen vieler Versorgungswerke muss ein Anwalt oder eine Anwältin nachweisen, dass die berufliche Tätigkeit praktisch vollständig eingestellt werden muss, um Leistungen zu erhalten. Zum Beispiel verlangt das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen, dass die Tätigkeit auf weniger als drei Stunden pro Tag reduziert ist und die Zulassung als Rechtsanwalt aufgegeben wird.

Im Vergleich dazu bietet eine private Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung wesentlich flexiblere und umfassendere Leistungen, auch bei teilweiser Berufs­unfähigkeit. Wer beispielsweise noch bis zu 50 Prozent arbeitsfähig bleibt, kann weiterhin Leistungen beziehen und den Beruf teilweise ausüben, ohne die Zulassung aufzugeben.

Vorteile einer privaten Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung

Eine private Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung bietet mehrere entscheidende Vorteile gegenüber der Absicherung durch das Versorgungswerk:

  1. Teilweise Berufs­un­fähigkeit: Schon bei einer mindestens 50-prozentigen Berufs­unfähigkeit werden Leistungen gewährt, während dies bei den Versorgungswerken meist nicht ausreicht.
  2. Berufsausübung möglich: Versicherte können weiterhin in Teilzeit arbeiten, ohne ihre Ansprüche zu verlieren. Das ermöglicht eine flexible Gestaltung der beruflichen Zukunft.
  3. Verzicht auf Verweisung: Viele Versicherer bieten Policen an, die auf eine sogenannte „konkrete Verweisung“ verzichten. Das bedeutet, dass Versicherte nicht auf andere, möglicherweise schlechter passende Tätigkeiten verwiesen werden können.
  4. Keine Umorga­ni­sationspflicht: Für Selbstständige entfällt bei guten Policen die Verpflichtung, ihren Betrieb umzuorganisieren, um eine Weiterführung der Tätigkeit zu ermöglichen.

Worauf sollten Anwälte bei der Auswahl achten?

Bei der Gestaltung einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern. Besonders vorteilhafte Bedingungen bieten Versicherer, die gezielt auf die Anforderungen von rechts-,steuer- und wirtschafts­beratenden Berufen eingehen. Wichtige Kriterien sind:

  • Verzicht auf konkrete Verweisung: Dadurch entfällt die Prüfung, ob die versicherte Person eine andere, der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit aufnehmen könnte.
  • Keine Umorga­ni­sationspflicht: Gerade für Selbstständige ist es wichtig, dass die Versicherung keine Umorga­ni­sation als Voraussetzung für Leistungen fordert.
  • Anpassung an spezifische Risiken: Einige Anbieter haben spezielle Tarife für Anwältinnen und Anwälte, die bessere Konditionen bieten als Standardverträge.

Nahtlose Absicherung: Vermeidung von Lücken

Ein oft übersehener Aspekt ist die Abstimmung zwischen einer Kranken­ta­ge­geld­ver­si­cherung und der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung. Unterschiedliche Leistungsdefinitionen können dazu führen, dass weder Kranken­ta­gegeld noch Berufs­un­fä­hig­keitsrente gezahlt wird. Anwälte sollten daher darauf achten, dass beide Versicherungen aufeinander abgestimmt sind, idealerweise durch einen Anbieter aus demselben Versicherungs­konzern.

Fazit: Eine sinnvolle Ergänzung zur Absicherung

Die Absicherung durch das Anwalts­versorgungswerk ist ein wichtiges Fundament, reicht aber nicht aus, um die finanziellen Folgen einer teilweisen oder vollständigen Berufs­unfähigkeit umfassend abzudecken. Eine private Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung bietet Anwältinnen und Anwälten die nötige Flexibilität und Sicherheit, um auch im Ernstfall handlungsfähig zubleiben. Die richtige Auswahl und Gestaltung der Police sind entscheidend, um individuelle Risiken optimal abzusichern.