BAföG und Minijob: Wie viel dürfen Studierende verdienen?

Seit dem Wintersemester 2024/2025 gelten neue Regelungen für den BAföG-Freibetrag. Studierende können nun von der angehobenen Minijob-Verdienstgrenze profitieren, ohne dass ihre BAföG-Leistungen gekürzt werden.
Neue Freigrenzen für Minijobber
Zum Jahresbeginn 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht. Entsprechend stieg auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro. Bislang war der BAföG-Freibetrag nicht an diese Anpassungen gekoppelt, wodurch Studierende die höhere Verdienstgrenze nicht voll ausschöpfen konnten, ohne Einbußen bei ihren Fördermitteln hinnehmen zu müssen. Das hat sich mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz geändert: Studierende können nun bis zu 556 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass sich ihr BAföG-Anspruch reduziert.
Welche Nebenjobs sind möglich?
Viele Studierende finanzieren ihr Studium durch einen Nebenjob. Dabei gibt es verschiedene Anstellungsformen:
- Minijob: Ein regelmäßiges Einkommen von bis zu 556 Euro pro Monat bleibt förderunschädlich.
- Kurzfristige Beschäftigung: Ein zeitlich begrenzter Job – maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr – ist einkommensunabhängig möglich.
- Werkstudentenregelung: Studierende können mehr verdienen, dürfen aber in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Abhängig vom Verdienst kann die Stelle als Midijob gelten.
Fazit
Die Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze auf 556 Euro stellt eine Erleichterung für Studierende dar, die neben dem Studium arbeiten möchten. Durch die Anpassung des BAföG-Freibetrags an diese Grenze können sie ihre Einnahmen optimieren, ohne finanzielle Nachteile bei der Studienförderung in Kauf nehmen zu müssen.