BGH-Elite wächst: Elf neue Juristen erklimmen die Revisionsinstanz

Erstmals seit über zehn Jahren erweitert sich der exklusive Kreis der BGH-Anwälte – wer sind die neuen Gesichter in Karlsruhe?
Frisches Blut für alternde Riege
Das Bundesjustizministerium hat elf neue Anwältinnen und Anwälte beim Bundesgerichtshof zugelassen – eine längst überfällige Maßnahme. Die Gesamtzahl der zugelassenen Spezialisten steigt damit von 35 auf 46. Die neue Garde besteht aus drei Frauen und acht Männern, wobei zehn einen Doktortitel vorweisen können und einer sogar habilitiert ist. Drei der Auserwählten sind bereits in Karlsruhe ansässig, während die übrigen ihren Kanzleisitz noch dorthin verlegen müssen.
Elite-Juristen mit beeindruckenden Karrieren
Die Neuankömmlinge bringen Erfahrung aus renommierten Wirtschaftskanzleien mit: Ines Bodenstein war bei Gleiss Lutz tätig, Maximilian Menn als Counsel bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt.
Besonders bemerkenswert: Viele haben bereits umfangreiche Erfahrung im BGH-Umfeld gesammelt. Jochen Höger fungierte seit 2008 als Vertreter des BGH-Anwalts Prof. Siegmann, Sophie Charlotte Thürk vertritt seit 2021 Dr. Thomas Winter. Andere wie Christoph Hugemann, Julia Nobbe und Arne Quast waren jahrelang in BGH-Anwaltskanzleien tätig.
Die Gruppe wird komplettiert durch Patrick Schmidt (außerplanmäßiger Professor in Mannheim), Maximilian Konrad, Truls Hebrant (Gründungspartner bei legalpartner.berlin) und Matthias Schröder (Partner bei Menold Bezler).
Umstrittenes Zulassungssystem bleibt bestehen
Die Singularzulassung für BGH-Anwälte bleibt trotz anhaltender Kritik erhalten. Kandidaten müssen mindestens 35 Jahre alt sein, den Beruf seit fünf Jahren ausüben und vom Wahlausschuss – bestehend aus der BGH-Präsidentin, den Zivilsenatspräsidentinnen sowie Vertretern der Anwaltskammern – benannt werden. Das System soll laut Rechtsanwaltskammer beim BGH Waffengleichheit und effektiven Zugang zur höchstrichterlichen Rechtsprechung sicherstellen. BGH-Anwälte übernehmen eine wichtige "Filterfunktion", indem sie bei aussichtslosen Fällen von einer Revision abraten.
Nicht alle akzeptieren Niederlagen im Auswahlverfahren stillschweigend: Der Berufs- und Insolvenzrechtler Volker Römermann hat nach erneuter erfolgloser Bewerbung eine weitere Konkurrentenklage eingereicht.