Informationsprivilegien für Kommanditisten jetzt umfassender

29.02.2024
29.02.2024
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Die rechtliche Position der Kommanditisten innerhalb von Kommanditgesellschaften erfährt eine signifikante Aufwertung. Bislang durch strenge Vorgaben limitiert, gewährt die jüngste Gesetzesreform ihnen weitreichendere Einblicke in die Geschäftsführung.

Die Evolution der Informationsrechte: Ein Überblick

Die Tragweite der Informationsrechte variiert traditionell stark nach der Rechtsform einer Gesellschaft. Während GmbH-Gesellschafter weitreichenden Zugang zu Unternehmensdaten genießen, waren Kommanditisten bisher auf die Einsichtnahme des Jahresabschlusses beschränkt.

Mit dem Inkrafttreten des MoPeG zum Jahresbeginn 2024 erleben die Informationsrechte von Kommanditisten jedoch eine bedeutsame Erweiterung. Über die Prüfung des Jahresabschlusses hinaus, ermöglicht das neue Recht nun auch die Anforderung von Auskünften über gesellschaftliche Angelegenheiten, sofern diese für die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte notwendig sind.

Ein Schritt Richtung Transparenz

Besonders hervorzuheben ist die Regelung bei Verdacht unredlicher Geschäftsführungen. Die Notwendigkeit, gerichtliche Schritte einzuleiten, entfällt dadurch. Diese Neuerung symbolisiert einen markanten Fortschritt im Hinblick auf die Transparenz innerhalb von Personengesellschaften.

Grenzen und Perspektiven

Trotz der Erweiterungen bleiben die Rechte der Kommanditisten gegenüber voll haftenden Gesellschaftern eingeschränkt. Dies wird mit dem vergleichsweise geringeren Risiko begründet, das Kommanditisten tragen. Interessanterweise wird diese Logik nicht auf GmbH-Gesellschafter angewandt, was auf rechtspolitische Erwägungen hindeutet.

Für spezifische Konstellationen, etwa bei einer GmbH & Co. KG, wo Kommanditisten gleichzeitig Anteile an der Komplementär-GmbH halten, ergeben sich durch die Neuregelung keine Veränderungen. Ihr Informationsrecht erstreckt sich bereits auf sämtliche Aspekte der KG.

Individuelle Anpassungen möglich

Nichtsdestotrotz eröffnet die Reform die Möglichkeit, das Informationsrecht der Kommanditisten über gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen zu erweitern, was individuellen Bedürfnissen entgegenkommt.

Fazit

Die Modernisierung der Personengesellschaften markiert einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit innerhalb der deutschen Gesellschaftslandschaft. Die Stärkung der Informationsrechte der Kommanditisten trägt dem Bedürfnis nach einer ausgewogeneren Informationsverteilung Rechnung und fördert ein transparenteres Unternehmensumfeld.

Daniel Otte, Partner bei CMS Deutschland und renommierter Fachautor, bietet mit diesem Beitrag einen tiefgreifenden Einblick in die Auswirkungen der aktuellen Gesetzesreform. Dieser Artikel resultiert aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift „Betriebsberater“.

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