Etappensieg im Designstreit: Tchibo und Bestseller gegen Birkenstock
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Das Oberlandesgericht Köln markiert einen Wendepunkt im Rechtsstreit um den urheberrechtlichen Schutz der ikonischen Birkenstock-Sandalen. Die Entscheidung, die Sandalen ‚Madrid‘, ‚Arizona‘, ‚Gizeh‘ sowie den Schuh ‚Boston‘ ausschließlich unter den Schutz des Designrechts zu stellen, weist die urheberrechtlichen Ansprüche von Birkenstock zurück. Diese Einordnung unterstreicht die Auffassung, dass die genannten Modelle mehr dem Bereich des Designs als der Kunst zuzurechnen sind, eine Differenzierung, die das Verhältnis zwischen Design- und Urheberrecht neu definiert.
Tchibo und Bestseller im Vorteil
Der Disput zwischen Birkenstock und den Unternehmen Tchibo sowie Bestseller, bekannt für Marken wie Jack & Jones und Vero Moda, rückt die Frage nach der Grenze zwischen funktional orientiertem Design und urheberrechtlich schützbarer Kunst in den Mittelpunkt. Das Gericht sieht in den Birkenstock-Designs keine über die funktionale Gestaltung hinausgehende künstlerische Schöpfung, die einen urheberrechtlichen Schutz rechtfertigen würde.
Die juristische Auseinandersetzung: Fachexpertise auf beiden Seiten
Die juristische Vertretung durch SKW Schwarz für Birkenstock und Hogan Lovells für die Beklagten Tchibo und Bestseller zeigt die Komplexität und Bedeutung des Falles. Insbesondere die von Birkenstock vorgebrachten Privatgutachten und die Argumentation, die Gestaltung der Sandalen reflektiere die individuelle Persönlichkeit Karl Birkenstocks, konnten das Gericht nicht überzeugen.
Blick in die Zukunft: Revision wahrscheinlich
Die Wahrscheinlichkeit einer Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ist hoch, und es bleibt abzuwarten, ob und wie der Kunstwerkbegriff in der dritten Instanz präzisiert wird. Der Verweis eines ähnlichen Falls an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) lässt vermuten, dass eine endgültige Klärung auf europäischer Ebene erfolgen könnte. Dieser Schritt könnte weitreichende Implikationen für die Unterscheidung zwischen Design- und Urheberrechtsschutz haben.
Fazit: Ein richtungsweisendes Urteil mit offenen Fragen
Die Entscheidung des OLG Köln stellt einen vorläufigen Sieg für Tchibo und Bestseller dar, wirft jedoch zugleich grundlegende Fragen über den Schutzumfang von Design und Kunst auf. Die Entwicklung dieses Falles wird nicht nur für die beteiligten Parteien, sondern auch für die gesamte Design- und Modebranche von großer Bedeutung sein.