Rechtspfleger: Neue Amtstracht soll Ansehen stärken

Hamburg und Rheinland-Pfalz führen für Rechtspfleger die Robe ein. Ziel ist es, die Autorität des Berufsstands zu unterstreichen – eine Maßnahme, die nicht in allen Bundesländern Konsens findet.
Rechtspfleger in neuer Amtstracht – ein Zeichen der Anerkennung
Rechtpfleger trugen bisher keine Roben - Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte schon. Doch in Hamburg und Rheinland-Pfalz sollen Rechtspfleger in bestimmten Verfahren künftig eine Amtstracht tragen. Justizminister Herbert Mertin begründet diesen Schritt damit, dass Rechtspfleger mittlerweile Tätigkeiten ausführen, die zuvor Richtern vorbehalten waren. Die Robe soll dabei nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung sein, sondern auch das Auftreten vor Gericht stärken.
Jella Fiesbach, Vorsitzende des Landesverbands Rheinland-Pfalz im Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR), sieht darin einen wichtigen Schritt für ihren Berufsstand: „Dieser Schritt ist nicht nur eine Anerkennung unserer Arbeit, sondern verleiht der Unparteilichkeit und Objektivität im Rahmen unserer sachlich unabhängigen Entscheidungsfindung besonderen Ausdruck.“
Erfolgreiches Pilotprojekt in Hamburg
Hamburg testete die Einführung bereits seit Herbst 2023 an Amtsgerichten – mit positivem Ergebnis. Die Justizbehörde berichtet von weniger Störungen in Verhandlungen und einer gestärkten Wahrnehmung der Rechtspfleger als unabhängige Entscheider. Staatsrat Dr. Holger Schatz betont, die Robe „würdigt deutlich sichtbar die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als unverzichtbaren Bestandteil der Justiz und drückt unsere Wertschätzung dieser herausfordernden Tätigkeit aus. Zudem soll das Tragen der Robe, die Autorität und Würde ausstrahlt, den Respekt vor diesem bedeutenden Amt weiter stärken“.
Bundesweite Uneinigkeit über die Robenpflicht
Die neuen Regeln gelten ab dem 31. Januar 2025 in Rheinland-Pfalz und in Hamburg in bestimmten Sitzungen. Während einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen noch über eine Einführung diskutieren, bleibt das Tragen der Robe andernorts weiterhin Richtern vorbehalten.
Fazit: Ein Signal für mehr Anerkennung
Mit der Einführung der Robe soll das Berufsbild der Rechtspfleger gestärkt werden. Während Befürworter darin ein Zeichen der Gleichbehandlung und Anerkennung sehen, bleibt abzuwarten, ob weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden.