Erhöhung der Anwaltsgebühren: Bundestag beschließt Reform des RVG

Die Rechtsanwaltsgebühren steigen: Eine Einigung im Bundestag sichert die Erhöhung von Fest- und Wertgebühren. Was das für Mandanten bedeutet und welche weiteren Änderungen das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 bringt.
Neue Gebührenstruktur für Rechtsanwälte ab 2025
Nach monatelangen politischen Verhandlungen steht die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren nun fest. Die Regierungsparteien SPD, FDP und Grüne haben sich doch noch auf eine Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) verständigt, die am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll. Damit steigen die Anwaltsgebühren zum ersten Mal seit Jahren deutlich an.
Umfang der Anpassungen im Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
Die Änderungen sind Teil des sogenannten Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025. Neben der Erhöhung der Anwaltsgebühren umfasst das Gesetz auch eine Anhebung der Vergütungssätze für Sachverständige und Dolmetscher, die in Gerichtsverfahren tätig sind. Darüber hinaus werden die Vergütungen für Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren, die Kindesinteressen vertreten, angehoben.
Besonders die FDP hatte sich für die Reform stark gemacht, während die SPD die Anpassung lange verweigerte. Letztlich signalisierten jedoch auch die Sozialdemokraten und Grünen ihre Zustimmung, wodurch die erforderliche parlamentarische Mehrheit zustande kam.
Höhere Vergütungen für Anwälte und Gerichte
Doch wie viel höher sind die Anwaltsgebühren nun? Die Festgebühren für Anwälte steigen um neun Prozent, während die Wertgebühren um sechs Prozent angehoben werden. Die Reform umfasst sowohl strukturelle Anpassungen als auch eine stufenweise Erhöhung der Gebühren. Diese Maßnahme orientiert sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung und soll die wirtschaftliche Stabilität der Anwaltschaft sichern.
Zusätzlich werden auch die Gebühren für Gerichte und Gerichtsvollzieher angehoben. Die geplanten Änderungen erstrecken sich zudem auf verschiedene Justizkostengesetze, um eine einheitliche und systematische Anpassung der Gebührenstruktur zu gewährleisten.
Auswirkungen für Kanzleien
Ziel der Reform ist es laut Gesetzesentwurf, „einen sachgerechten Ausgleich zwischen der berechtigten Forderung der Anwaltschaft und dem Interesse der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger an einer qualitativ hochwertigen, aber gleichzeitig erschwinglichen anwaltlichen Beratung“ zu gewährleisten. Auch die Bedeutung der Rechtsberatung in strukturschwachen Regionen wird betont. Ein angemessenes Vergütungsniveau soll sicherstellen, dass Rechtsanwälte auch außerhalb wirtschaftlicher Ballungszentren operieren können. Kritiker warnen jedoch, dass die Kosten für Mandanten spürbar steigen könnten, insbesondere bei komplexeren Verfahren. Mit dem bevorstehenden Beschluss im Bundestag werden die Änderungen in den kommenden Monaten umgesetzt, sodass Mandanten und Rechtsanwälte sich frühzeitig auf die neuen Gebührenstrukturen einstellen können.