Steuerberatung im Fokus: Ein teures Übersehen

02.03.2024
02.03.2024
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Die Aufklärungspflicht des Steuerberaters steht erneut im Rampenlicht. Ein aktuelles Urteil des LG Lübeck unterstreicht die gravierenden Konsequenzen, die eine mangelnde Beratung nach sich ziehen kann. Im Kern geht es um die Verpflichtung des Steuerberaters, seine Mandanten über die einmalige Inanspruchnahme bestimmter Steuerermäßigungen zu informieren.

Der Fall: Eine unerwartete Steuerermäßigung mit Langzeitfolgen

Ein Steuerpflichtiger erhielt einen Steuerbescheid, in dem das Finanzamt eigenständig einen ermäßigten Steuersatz anwandte - eine Ermäßigung, die laut § 34 Abs. 3 Satz 4 EStG nur einmal im Leben gewährt wird. Der betroffene Mandant, beraten von seinem Steuerberater, legte keinen Einspruch ein, um einer höheren Nachforderung zu entgehen. Ein Jahrzehnt später stieß der Versuch, diese Ermäßigung erneut zu beantragen, auf Ablehnung durch das Finanzamt und später auch durch den BFH, da die Ermäßigung bereits als verbraucht galt.

Juristische Konsequenzen: Schadensersatzforderung gegen den Steuerberater

Der Mandant sah sich durch die Beratung seines Steuerberaters geschädigt und klagte auf Schadensersatz. Das LG Lübeck gab ihm Recht: Der Steuerberater hätte auf die einmalige Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung hinweisen müssen. Dass der Steuerberater von der Verbrauchung der Ermäßigung ohne Antrag ausgehen musste, war durch das Gesetz impliziert. Das Gericht verurteilte den Steuerberater zur Zahlung eines Schadensersatzes von rund 220.000 EUR.

Implikationen für die Praxis: Ein Weckruf für Steuerberater

Dieses Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit für Steuerberater, sich kontinuierlich über rechtliche Entwicklungen zu informieren und ihre Mandanten umfassend aufzuklären. Es zeigt, dass selbst unvorhergesehene Anwendungen steuerlicher Regelungen durch das Finanzamt eine eingehende Beratung erfordern, um potenzielle langfristige Nachteile für den Mandanten zu vermeiden.

Fazit: Vorsicht und Vollständigkeit als oberste Gebote

Die Entscheidung des LG Lübeck betont die Bedeutung der Aufklärungspflicht in der steuerberatenden Profession. Sie dient als Mahnung, dass die Unterlassung einer umfassenden Beratung nicht nur finanzielle, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In einem sich ständig wandelnden steuerrechtlichen Umfeld ist es unabdingbar, dass Steuerberater ihre Mandanten proaktiv und umfassend informieren, um solche kostspieligen Übersehen zu vermeiden.

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