Grundsteuer-Reform: Baden-Württemberg beendet Transparenzregister

02.07.2025
02.07.2025
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Das zum 30. Juni offline gehende Register hat seinen Zweck der aufkommensneutralen Hebesatz-Orientierung für Kommunen erfüllt.

Digitale Unterstützung bei Hebesatz-Kalkulation abgeschlossen

Baden-Württembergs Finanzministerium stellt das seit September 2024 verfügbare Transparenzregister für die neue Grundsteuer ein. Das Online-Tool diente Kommunen und Bürgern als unverbindliche Orientierungshilfe zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze für die Grundsteuer B. Mit der flächendeckenden Beschlussfassung der kommunalen Hebesätze hat das Register seine strategische Funktion erfüllt. Das modifizierte Bodenwertmodell, das seit 2025 in Baden-Württemberg zur Anwendung kommt, basiert auf der Bewertung von Grundstücksgröße und Bodenrichtwerten. Diese Faktoren werden mit der gesetzlichen Steuermesszahl multipliziert, woraus sich der Grundsteuermessbetrag ergibt, der wiederum mit dem kommunalen Hebesatz verrechnet wird.

Aufkommensneutralität als zentrale Zielsetzung

Die Konzeption des Transparenzregisters zielte auf die Gewährleistung von Aufkommensneutralität ab, wodurch kommunale Grundsteuereinnahmen nach der Reform auf dem bisherigen Niveau stabilisiert werden sollten. Diese Zielsetzung reflektiert die politische Intention, die verfassungsrechtlich gebotene Grundsteuerreform ohne zusätzliche Belastung der Steuerpflichtigen umzusetzen.

Kommunale Autonomie bei Hebesatz-Festlegung

Die dezentrale Hebesatz-Bestimmung verbleibt weiterhin in kommunaler Verantwortung. Diese fiskalische Autonomie ermöglicht es den Gemeinden, ihre Grundsteuereinnahmen entsprechend lokaler Haushaltserfordernisse zu gestalten. Der Hebesatz fungiert dabei als zentraler Multiplikator für die endgültige Steuerbelastung der Grundstückseigentümer.

Verfassungsrechtliche Grundlagen der Reform

Die Grundsteuerreform resultiert aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, die eine Neubewertung des Grundvermögens aufgrund veralteter Einheitswerte erforderlich machte. Baden-Württembergs modifiziertes Bodenwertmodell stellt eine landesspezifische Lösung dar, die sich von den Bewertungsverfahren anderer Bundesländer unterscheidet. Die neue Bewertungsmethodik fokussiert auf marktnahe Bodenrichtwerte und verzichtet auf komplexe Gebäudebewertungen. Diese Vereinfachung reduziert den Verwaltungsaufwand bei gleichzeitiger Erhöhung der Transparenz für Steuerpflichtige.