Taylor Wessing setzt auf Wachstum: Sechs neue Salary Partner verstärken die Führungsebene

10.07.2025
10.07.2025
3 Minute Lesezeit
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Die internationale Wirtschaftskanzlei baut ihre Expertise in Schlüsselbereichen durch strategische Personalentscheidungen weiter aus.

Strategische Personalentwicklung in der Großkanzlei

Taylor Wessing hat zum 1. Juli 2025 sechs hochqualifizierte Juristen in die Salary Partnerschaft berufen und damit ihre zweite Beförderungsrunde des Jahres abgeschlossen. Bereits zu Jahresbeginn waren neun Rechtsanwälte in diese Position aufgerückt, was die konsequente Nachwuchsförderung der Kanzlei unterstreicht. Ein spezialisiertes Auswahlgremium entscheidet über die Aufnahme in den Salary Partner-Kreis. Die Kandidaten durchlaufen ein strukturiertes Evaluierungsverfahren, das die Kanzlei eigens entwickelt hat. Dieses zweistufige Beförderungssystem ermöglicht eine kontinuierliche Talentförderung über das gesamte Jahr.

Neue Führungskräfte stärken Beratungsportfolio

Die aktuelle Ernennungsrunde umfasst drei Anwältinnen und drei Anwälte, die verschiedene Praxisgruppen repräsentieren:

Arbeitsrecht und Compliance-Expertise

Marie Diesbach verstärkt das Hamburger Team im Bereich Employment, Pensions & Mobility. Ihre Spezialisierung liegt in der umfassenden Beratung von Unternehmen und Führungskräften zu Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Besondere Kompetenz zeigt sie bei arbeitsgerichtlichen Verfahren und der Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen. Ein Kernbereich ihrer Praxis umfasst Internal Investigations zur Aufklärung arbeitsrechtlicher Pflichtverstöße sowie die Beratung zu entsprechenden Sanktionsmaßnahmen.

Christina Poth ergänzt das Düsseldorfer Employment-Team mit ihrer Spezialisierung auf Arbeitnehmerüberlassung und Fremdpersonaleinsatz. Sie unterstützt Personalvermittlungsunternehmen bei Erlaubnisverfahren, Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung von Zeitarbeitstarifverträgen und bei drohenden Widerrufsverfahren. Zusätzlich fokussiert sie sich auf kollektivarbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte.

Restrukturierung und Technologierecht

Lisa Katrin Iwersen stärkt die Münchener Restructuring-Praxis durch ihre Expertise bei der Verwertung von Forderungen sowie Mobiliar- und Immobiliarsicherheiten in Krisensituationen und Insolvenzverfahren. Sie berät Gläubiger bei der Realisierung ihrer Ansprüche und Unternehmen beim konzerninternen Liquiditätsmanagement im Rahmen verschiedener Cash Pooling-Konstellationen. Bei Distressed M&A-Transaktionen agiert sie sowohl für Käufer als auch Verkäufer.

Dr. Fabian Masurat erweitert das Hamburger Technology, Media & Telecoms-Team als Fachanwalt für IT-Recht. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen Datenschutz-, IT- Vertrags- und Glücksspielrecht. Seine Qualifikationen als zertifizierter Geldwäschebeauftragter und Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E) sowie seine Dozententätigkeit an der FOM Hochschule für IT-Recht und Compliance unterstreichen seine fachliche Expertise.

Regulatorisches Recht und Vertriebsrecht

Johannes Schaadt-Wambach verstärkt die Düsseldorfer Regulatory-Praxis mit seinem Fokus auf EU-Beihilfe- und Vergaberecht. Er unterstützt bei der Implementierung von Public-Private Partnerships und vertritt Mandanten vor der EU-Kommission sowie nationalen und EU-Gerichten. Seine Branchenschwerpunkte liegen in Infrastruktur, Finance sowie Aerospace & Defence. Als Fachanwalt für Vergaberecht begleitet er vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren und die öffentliche Hand bei Vergabeverfahren, insbesondere IT-Vergaben. Zusätzlich berät er Luftfahrtbehörden bei Ausschreibungen nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung an deutschen Großflughäfen.

Dr. Ulrich Spiegel ergänzt das Münchener Commercial Agreements & Distribution-Team mit seiner Expertise in Product-Compliance und -haftung sowie Einkaufs-, Verkaufs- und Vertriebsrecht. Er berät bei der effizienten Gestaltung von Liefer- und Vertriebsketten sowohl aus vertriebs- und handelsrechtlicher als auch aus Product-Compliance-Sicht. Bei Produktkrisen vertritt und berät er gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung international ansässiger Hersteller und Händler über den gesamten Produktlebenszyklus – vom Marktzugang bis zur Verteidigung gegen Haftungsansprüche sowie bei Rückrufen oder Rücknahmen.

Kontinuierliche Expansion der Führungsebene

Die jüngsten Beförderungen demonstrieren Taylor Wessings strategischen Ansatz zur Führungskräfteentwicklung. Durch die halbjährlichen Ernennungszyklen ermöglicht die Kanzlei eine flexible Anpassung an Marktanforderungen und stärkt gleichzeitig die Bindung hochqualifizierter Juristen an das Unternehmen.