EU-Verbraucherkreditrichtlinie erzwingt Gesetzgebung: BMJV kodifiziert Schuldnerberatung

26.06.2025
26.06.2025
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Das Bundesjustizministerium implementiert europäische Vorgaben bis November 2025 – bestehende Beratungsstrukturen sollen gestärkt werden.

Europäische Harmonisierung zwingt zur Neuregelung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz reagiert auf die EU-Verbraucherkreditrichtlinie mit einem eigenständigen Schuldnerberatungsdienstegesetz. Die europäischen Vorgaben sind bis 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab November 2026 verbindlich anzuwenden. Brüssel verpflichtet alle Mitgliedstaaten, überschuldeten Verbrauchern unabhängige Schuldnerberatungsdienste bereitzustellen. Diese dürfen nur begrenzte Entgelte verlangen. Zusätzlich müssen die Staaten der Europäischen Kommission regelmäßig über verfügbare Beratungskapazitäten berichten.

Bestehende Infrastruktur wird rechtlich abgesichert

Deutschland verfügt bereits über ein dichtes Netz von fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen in kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft. Diese beraten überwiegend kostenlos – eine Praxis, die der Gesetzentwurf explizit schützen will. Der BMJV-Entwurf sieht vor, dass Schuldnerberatungsdienste grundsätzlich kostenlos, höchstens gegen begrenzte Entgelte angeboten werden. Den Ländern bleibt die Entscheidung überlassen, wie sie den Zugang konkret organisieren.

Unabhängigkeitsanforderungen und Berichtspflichten

Das geplante Gesetz etabliert klare Unabhängigkeitsstandards für Beratungsanbieter. Diese sollen Interessenskonflikte vermeiden und das Schuldenregulierungsinteresse der Verbraucher sicherstellen. Eine jährliche Berichtspflicht über verfügbare Beratungseinrichtungen erfüllt die EU-rechtlichen Dokumentationsanforderungen.

Referentenentwurf im Verbändeverfahren

Der heute versendete Referentenentwurf steht bis 18. Juli 2025 zur Stellungnahme. Länder, Verbände und interessierte Kreise können ihre Positionen einbringen. Die Stellungnahmen werden auf der BMJV-Website veröffentlicht. Für Rechtsanwälte und Steuerberater, die überschuldete Mandanten betreuen, schafft das Gesetz rechtliche Klarheit über verfügbare Beratungsressourcen und deren Qualitätsstandards. Die Kodifizierung der Schuldnerberatung stärkt die außergerichtliche Sanierung als Alternative zu Insolvenzverfahren.