EU setzt erste Millionenstrafen unter Digital Markets Act durch

28.04.2025
28.04.2025
4 Minuten
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Die europäische Kommission demonstriert Entschlossenheit bei der Regulierung von Tech-Giganten und verhängt erstmals Sanktionen auf Basis des neuen Digitalgesetzes.

Landmark-Entscheidung mit transatlantischen Implikationen

Die EU-Kommission hat mit der Verhängung von Strafen in Höhe von 500 Millionen Euro gegen Apple und 200 Millionen Euro gegen Meta Platforms einen regulatorischen Meilenstein gesetzt. Diese Sanktionen repräsentieren die ersten Durchsetzungsmaßnahmen unter dem Digital Markets Act (DMA), der seit März 2024 in Kraft ist und darauf abzielt, die Marktmacht der sogenannten "Gatekeeper" des Internets zu begrenzen.

Spezifische Verstöße im Fokus der Behörden

Nach Auffassung der Kommission verstößt Apple gegen Art. 5 und 6 DMA, in dem der Konzern App-Entwickler daran hindert, Verbraucher über Angebote außerhalb des App-Stores zu informieren. Diese Praxis limitiere den Zugang zu potenziell kostengünstigeren Alternativen.

Bei Meta beanstandet die Kommission das "Pay-or-consent"-Modell, das Nutzer von Facebook und Instagram vor die Wahl stellt: entweder eine monatliche Gebühr für werbefreie Dienste zu zahlen oder die kostenlose Version mit personalisierter Werbung zu nutzen. Laut Behörde fehle eine angemessene Option für Dienste mit reduzierter Datenverarbeitung. Die Strafe bezieht sich auf den Zeitraum zwischen März und November 2024, bevor Meta Anpassungen vornahm.

Juristische Gegenwehr und politische Dimensionen

Apple hat bereits juristische Schritte gegen die Entscheidung angekündigt und kritisiert das Vorgehen der Kommission als unfair. Der Konzern argumentiert, trotz erheblicher Investitionen und zahlreicher Anpassungen würden die Zielvorgaben kontinuierlich verschoben. Die Strafen könnten die bestehenden Spannungen zwischen EU und USA verstärken. Andrew Ferguson, der republikanische Vorsitzende der US-Bundeshandelskommission, bezeichnete den DMA bereits als "Form der Besteuerung amerikanischer Unternehmen". Die EU-Kommission betont hingegen die Unabhängigkeit ihrer Verfahren vom aktuellen Zollstreit mit Washington.

Moderates Strafmaß mit Eskalationspotenzial

Mit Blick auf die theoretisch möglichen Sanktionen fallen die verhängten Strafen moderat aus. Der DMA sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent. Gemessen an Apples Jahresumsatz von rund 370 Milliarden Euro und Metas 165 Milliarden Euro hätten die Strafen deutlich höher ausfallen können.

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