Digitales Imperium in Gefahr: FTC fordert Zerschlagung von Meta

18.04.2025
18.04.2025
3 Minuten
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In Washington hat ein potenziell revolutionäres Gerichtsverfahren begonnen, das die Zukunft eines der mächtigsten Digitalkonzerne entscheiden könnte. Die US-Wettbewerbsbehörde FTC fordert nichts Geringeres als die Entflechtung des Meta-Imperiums und die Abspaltung seiner Kronjuwelen Instagram und WhatsApp.

Retrospektive Korrektur nach Jahren der Marktdominanz

Das Besondere: Die beanstandeten Übernahmen – Instagram (2012 für 1 Mrd. USD) und WhatsApp (2014 für 22 Mrd. USD) – wurden seinerzeit von denselben Behörden abgesegnet, die sie nun rückabwickeln wollen. Die FTC argumentiert, Meta habe damit widerrechtlich eine Monopolstellung gefestigt. Die Klageschrift dokumentiert Metas Marktmacht mit präzisen Daten: Zwischen 2016 und 2020 habe der Konzern bei täglich aktiven Nutzern Marktanteile von durchschnittlich 80% auf Smartphones und 98% auf Desktop-Systemen gehalten – nie unter 70%.

Qualitätserosion statt Preiserhöhung als Argumentationslinie

Da die klassische Monopoltheorie bei kostenlosen Diensten nicht greift, verfolgt die FTC einen alternativen Ansatz: Die Wettbewerbsverzerrung habe zu messbarer Qualitätsverschlechterung geführt. Meta kontert, die Nutzer hätten von den Integrationen profitiert.

Politische Brisanz im Hintergrund

Die juristische Auseinandersetzung gewinnt durch die politische Dimension zusätzliche Komplexität. Meta-Gründer Zuckerberg hat zuletzt eine deutliche Annäherung an Trump vollzogen – mit gelockerten Content-Richtlinien und einer 25-Millionen-Dollar-Zahlung für frühere Kontensperrungen. Medienberichte deuten auf intensive Lobbyarbeit hin: Zuckerberg soll direkt an Trump appelliert haben, auf eine außergerichtliche Einigung hinzuwirken. Die Verhandlungstermine sind zunächst bis Juli angesetzt, doch Rechtsexperten erwarten einen mehrjährigen Prozessverlauf mit wahrscheinlichen Berufungsverfahren.

Der vorsitzende Richter James Boasberg – von Trump bereits als "radikaler linker Irrer" bezeichnet – entschied zum Prozessauftakt, Teile der Zeugenaussagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen.

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