US-Kanzleivereinbarungen im Fokus deutscher Berufsaufsicht

Die Deals zwischen internationalen Wirtschaftskanzleien und der Trump-Administration werfen fundamentale Fragen zur anwaltlichen Unabhängigkeit in Deutschland auf.
Autonomie unter Aufsicht?
Die transatlantische Rechtslandschaft gerät in Bewegung: Neun führende Kanzleien, darunter sechs mit deutschem Standort - Latham, Kirkland, Willkie, A&O Shearman, Skadden und Milbank- haben Vereinbarungen mit der US-Administration unterzeichnet. Diese Arrangements verpflichten zu umfangreichen Pro-bono-Leistungen und könnten weitreichende Aufsichtsmechanismen einführen.
Nicht die US-Rechtskonformität sei maßgeblich, sondern die Sicherstellung der Unabhängigkeit in Deutschland, betont Professor Christian Wolf von der Universität Hannover. Die potenzielle Einrichtung eines Monitors mit umfassenden Zugriffsrechten auf interne Informationen könnte die institutionelle Autonomie gefährden.
Mandatsfreiheit als Prüfstein
Der Kern der berufsrechtlichen Bedenken liegt in der Freiheit der Mandatswahl. Sollten die von Weißhaus-Sprecherin Karoline Leavitt als "vollständig bindend" beschriebenen Vereinbarungen Einfluss auf die Mandatsannahme nehmen, wäre dies kaum mit deutschen Standesregeln vereinbar.
Ein aktuelles Mandantenschreiben von Willkie zur Unterstützung bei "Diskriminierungsklagen aufgrund des Geschlechts" deutet bereits auf eine strategische Ausrichtung entlang politischer Vorgaben hin – eine Entwicklung, die berufsrechtlich bedenklich erscheint.
Handlungsspielraum der Kammern
Die zuständigen Rechtsanwaltskammern Frankfurt und München haben bislang keine Stellungnahme abgegeben. Ihre Interventionsmöglichkeiten sind begrenzt: Während bei Finanzinvestoren ein Zulassungswiderruf möglich ist, fehlt eine spezifische Regelung für staatliche Einflussnahme aus dem Ausland.
Es bleibe nur die Rüge mit möglichem anwaltsgerichtlichen Verfahren, erläutert Wolf – ein langwieriger Prozess angesichts der schleichenden Aushöhlung anwaltlicher Grundprinzipien in einer zunehmend globalisierten Rechtsdienstleistungslandschaft.