Nicht jeder kann sich ein Studium leisten, denn man benötigt viel Geld, um Studienkosten sowie eine Wohnung zu finanzieren. Was viele Studierende jedoch nicht wissen – viele der Ausgaben, die man als Student hat, können von der Steuer abgesetzt werden. Mit einem Verlustvortrag können Studierende ihre Kosten auf spätere Jahre übertragen und so ihre Steuerlast nach dem Berufseinstieg senken.
Ein Verlustvortrag ermöglicht es, während des Studiums entstandene Kosten mit späteren Einkünften zu verrechnen. Studierende, die aktuell keine oder nur geringe Steuern zahlen, können so nach dem Berufseinstieg ihre Steuerlast deutlich reduzieren.
Der Verlustvortrag ist besonders relevant für Studierende, die hohe Ausbildungskosten haben, während des Studiums nicht nebenbei arbeiten und deshalb kein oder nur wenig Geld verdienen und eine Steuererklärung abgeben.
Dabei ist zu beachten, dass die steuerliche Behandlung je nach Art des Studiums unterschiedlich ausfällt. Beim Erststudium gelten die Ausbildungskosten als Sonderausgaben und sind bis zu 6.000 Euro pro Jahr absetzbar. Sie können aber nicht in zukünftige Jahre übertragen werden. Anders verhält es sich beim Zweitstudium: Hier zählen die Kosten als Werbungskosten, sind unbegrenzt absetzbar und können im Rahmen des Verlustvortrags auf spätere Jahre übertragen werden.
Zu den absetzbaren Ausgaben zählen unter anderem:
· Studiengebühren und Semesterbeiträge
· Fachliteratur, Laptop oder Tablet
· Fahrtkosten
· Auslandssemester und studienbedingte Umzüge
· Mietkosten (anteilig bei Arbeitszimmer)
Ein Verlustvortrag wird über die Steuererklärung beantragt. Übersteigen die Studienkosten das Einkommen, kann der Verlust ins nächste Jahr übertragen werden.
Beispiel:
Fazit: Wer frühzeitig die Steuererklärung nutzt, kann nachdem Studium Steuern sparen.