Steuererklärung für Studierende: Ein Leitfaden für finanzielle Vorteile

05.09.2024
05.09.2024
5 Minuten Lesezeit
blog main image


Studierende stehen oft vor der Frage, ob und wann eine Steuererklärung sinnvoll ist. Ob Erst- oder Zweitstudium – in vielen Fällenkönnen junge Menschen bereits während des Studiums finanzielle Vorteile durch die Absetzung von Kosten oder die Rückerstattung von Steuern erzielen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt.

 

Steuererklärung im Erststudium: Sonderfälle und Ausnahmen

Für viele Studierende im Erststudium, insbesondere jene, die von den Eltern unterstützt werden und kein eigenes Einkommen haben, ist eine Steuererklärung nicht zwingend notwendig. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel:

  • Einkommen  durch Nebenjobs: Wer während des Studiums arbeitet und dabei über den Grundfreibetrag von 10.908 Euro (2023) hinaus verdient, kann durch eine Steuererklärung zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
  • Mehrere Arbeitsverhältnisse: Studierende, die parallel bei mehreren Arbeitgebern tätig sind und in Steuerklasse VI eingestuft wurden, sollten eine Steuererklärung einreichen, um ihre Steuerlast zu korrigieren.

Aufwendungen im Erststudium können zudem als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 6.000 Euro jährlich abgesetzt werden. Hierzu zählen Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten und andere typische Ausgaben. Diese Kosten werden in der Anlage Sonderausgaben angegeben.

 

Zweitstudium: Maximale Steuerersparnis durch Werbungskosten

Das Zweitstudium bietet größere steuerliche Vorteile. Hierkönnen sämtliche studienbedingten Kosten als Werbungskosten unbegrenztabgesetzt werden. Dazu gehören:

  • Studiengebühren
  • Fahrtkosten (30 Cent pro Kilometer für den einfachen Weg zur Uni)
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Software, Fachliteratur
  • Internetkosten
  • Sprachkurse und Fortbildungen
  • Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 Euro im Jahr)

Ein besonderer Vorteil ist der Verlustvortrag: Studierende, die während des Zweitstudiums wenig oder gar kein Einkommen erzielen, können die Kosten in späteren Jahren steuerlich geltend machen. Das bedeutet, dass Verluste aus dem Studium ins erste Berufsjahr übertragen werden und dort das zu versteuernde Einkommen mindern.

 

Was zählt als Erst- und Zweitstudium?

In der Regel gilt der Bachelor als Erststudium, der Master als Zweitstudium. Aber es gibt Ausnahmen:

  • Wenn ein Bachelor auf eine abgeschlossene Berufsausbildung folgt, wird dieser als Zweitstudium gewertet.
  • Ein Master, der direkt an den Bachelor anschließt, zählt meist noch zur Erstausbildung.
  • Liegen zwischen dem Bachelor und Master mehrere Berufsjahre, wird der Master als Zweitstudium angesehen.

Studierende sollten daher genau prüfen, in welche Kategorie ihr Studium fällt, da dies erhebliche steuerliche Auswirkungen hat.

 

Weitere steuerlich absetzbare Kosten für Studierende

Unabhängig vom Studienstatus können folgende Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden:

  • Semesterticket
  • Krankenkassenbeiträge
  • Umzugskosten, z. B. in die Nähe der Uni (mit Pauschalen von bis zu 886 Euro)
  • Kosten für doppelte Haushaltsführung (bis 1.000 Euro monatlich für Unterkunft)
  • Verpflegungsmehraufwand bei Studienreisen oder Praktika (z. B. 28 Euro pro Tag bei mehrtägiger Abwesenheit)

Besonders bei einem Auslandsstudium können Pauschalen je nach Land variieren, was zusätzliche steuerliche Vorteile bietet.

 

Kindergeld und Nebenjobs: Wichtige Hinweise

Studierende können in der Regel bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen. Wichtig ist dabei:

  • Im Erststudium bleibt der Anspruch auf Kindergeld unabhängig von der Höhe des Einkommens bestehen.
  • Im Zweitstudium darf die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreiten, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu verlieren.

 

Die richtige Vorgehensweise: Formulare und Tools

Die Steuererklärung kann online über das Portal Elster oder mithilfe von Steuerprogrammen wie Wiso, Smartsteuer oder Taxfixerstellt werden. Wichtige Formulare sind:

  1. Mantelbogen (ESt 1a): Für allgemeine Angaben.
  2. Anlage N: Für Werbungskosten und Einnahmen aus Arbeit.
  3. Anlage Sonderausgaben: Für studienbedingte Kosten im Erststudium.
  4. Anlage Kind: Für Kindergeldansprüche.

Mit der App „Mein Elster+“ können Studierende zudem Rechnungen und Belege über das Jahr hinweg digital speichern und direkt in die Steuererklärung integrieren.

 

Fazit: Steuerliche Vorteile gezielt nutzen

Eine Steuererklärung lohnt sich für Studierende in vielen Fällen, sei es zur Rückerstattung von Steuern aus Nebenjobs oder zur Geltendmachung von Kosten. Besonders das Zweitstudium bietet erhebliche Vorteile durch die Absetzung von Werbungskosten. Wer frühzeitig beginnt, Belege zu sammeln und sich mit den steuerlichen Regelungen vertraut macht, kann langfristig sparen und einen finanziellen Vorteil ins Berufsleben mitnehmen.

Mehr Flexibilität, mehr Gehalt, mehr Karriere in 2025?

Wenn Sie genau nach diesen Punkten suchen, haben wir da vielleicht was für Sie.Lassen Sie sich kostenlos von einem unserer Berater informieren.

MEHR

Meistgelesene Artikel

article card image
23.02.2024
23.02.2024
3 Minuten Lesezeit

Big-Four im Fokus: Audit-Markt im Wandel

article card image
03.03.2024
03.03.2024
2 Minuten Lesezeit

Neustrukturierung bei EY: Weg zur KG