Realitäts-Check KI: Wahrnehmungslücke bei Transformationspotenzial

01.04.2025
01.04.2025
2 Minuten Lesezeit
blog main image

Eine TÜV-Umfrage zeigt: Obwohl ein Drittel der Beschäftigten bereits KI beruflich nutzt, stufen 72% ihre Tätigkeit als nicht durch KI ersetzbar ein – ein gefährlicher Trugschluss, der strategischen Handlungsbedarf für Unternehmen offenbart.

Fehleinschätzung des KI-Potenzials

Laut der repräsentativen Forsa-Erhebung für den TÜV-Verband erwartet zwar eine knappe Mehrheit (53 %) der Erwerbstätigen, dass KI binnen fünf Jahren eine signifikante Rolle für ihren Beruf spielen wird. Dennoch glauben 44% an geringe oder keine Auswirkungen.

Besonders auffällig: Während jeder zweite Befragte davon ausgeht, dass "sehr viele Menschen" durch KI ihren Job verlieren könnten, sehen nur 7% eine Gefährdung ihrer eigenen Position – eine problematische Diskrepanz, gerade in wissensintensiven Berufen wie dem Finanz-und Rechtssektor.

Governance-Defizite und rechtliche Anforderungen

Nur 19% der abhängig Beschäftigten berichten von konkreten Unternehmensrichtlinien für den beruflichen KI-Einsatz. Vorhandene Regelwerke fokussieren auf Datenschutz (76 %), sensible Informationen (63 %) und Urheberrecht (61 %).

Der TÜV-Verband weist auf die seit Februar geltende Weiterbildungspflicht gemäß KI-Verordnung hin: Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter entsprechende Fachkenntnisse besitzen.

Handlungsimperativ für Unternehmen

Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, prognostiziert: KI wird viele Arbeitsprozesse in nahezu allen Berufsfeldern grundlegend verändern. Die Transformationswirkung sei vergleichbar mit PC oder Internet: "Entweder die Beschäftigten lernen den Umgang mit KI-Anwendungen oder sie verlieren den Anschluss."

Für Unternehmen ergibt sich ein klarer strategischer Imperativ: Die Entwicklung einer KI-Strategie mit Governance-Strukturen und systematischen Weiterbildungsmaßnahmen ist nicht nur Wettbewerbsfaktor, sondern zunehmend auch regulatorische Pflicht.