Millionenbonus-Debatte: Thyssenkrupp-CFO lenkt nach Aktionärsprotest ein

11.02.2025
11.02.2025
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Nach massiver Kritik von Aktionären verzichtet der scheidende Thyssenkrupp-Finanzvorstand Jens Schulte auf zwei Drittel seiner kontroversen Antrittsprämie.

Umstrittene Vergütungspraxis

Der Sign-on-Bonus von 1,8 Millionen Euro, aufgeteilt in drei Jahrestranchen zu je 600.000 Euro, sollte ursprünglich Schultes Wechsel von Schott zu Thyssenkrupp kompensieren. Diese Praxis, die laut Unternehmensangaben entgangene Leistungen beim vorherigen Arbeitgeber ausgleichen soll, geriet nach der Ankündigung seines vorzeitigen Ausscheidens in den Fokus der Aktionärskritik.

Reaktion auf Aktionärsprotest

Nach scharfer Kritik, insbesondere durch Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), der die Antrittsprämie als "unanständig" bezeichnete, wurde eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen. Diese sieht vor, dass Schulte lediglich die erste Tranche von 600.000 Euro behält, aber auf die ausstehenden 1,2 Millionen Euro verzichtet.

Vergütungsstruktur und Amtszeit

Die Bedeutung des Bonus zeigt sich in Schultes Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2023/24:

  • Festvergütung: 233.000 Euro
  • Versorgungsentgelt: 93.000 Euro
  • Nebenleistungen: 22.000 Euro
  • Jahresbonus: 77.000 Euro
  • Sign-on-Bonus (erste Tranche): 600.000 Euro Ohne die Antrittsprämie hätte sich sein Gehalt für die ersten vier Monate auf 426.000 Euro belaufen.

Personelle Konsequenzen

Schulte, der erst zum 1. Juni 2024 das CFO-Amt antrat, wird Thyssenkrupp spätestens zum 31. Mai 2025 in Richtung Deutsche Börse verlassen. Der Konzern sucht bereits nach einem Nachfolger und hält sich die Option offen, den Wechsel bei erfolgreicher Rekrutierung vorzuziehen.

Weiterreichende Governance-Diskussion

Der Fall reiht sich in eine Serie kontroverser Personalentscheidungen bei Thyssenkrupp ein. Die zeitgleich mit Schultes Berufung durchgeführte Vorstandserweiterung von drei auf fünf Mitglieder führte bereits zu Spannungen mit der Arbeitnehmervertretung, die eine Missachtung der Mitbestimmungspraxis kritisierte.

Der Fall illustriert die zunehmende Sensibilität der Aktionäre gegenüber Vergütungspraktiken und unterstreicht die Bedeutung transparenter Corporate Governance-Strukturen in börsennotierten Unternehmen.

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