Machtkampf bei Heckler & Koch entschieden: BGH bestätigt CDE als Mehrheitseigner

Der Bundesgerichtshof beendet den langjährigen Gesellschafterstreit beim Waffenhersteller und schafft Klarheit in der Eigentümerstruktur - CDE kontrolliert nun 80 Prozent der Stimmrechte.
Komplexe Eigentumsverhältnisse juristisch geklärt
Die Entscheidung des BGH (Az. XI ZR 8/24) markiert den Schlusspunkt eines mehrstufigen Rechtsstreits um ein Aktienpaket von 15.000.787 Aktien. Die luxemburgische Finanzholding CDE geht als klarer Sieger aus der Auseinandersetzung hervor, nachdem die Nichtzulassungsbeschwerde des Investors Andreas Heeschen zurückgewiesen wurde.
Historische Dimension des Aktionärskonflikts
Der Ursprung des Disputs liegt in einer Aktienbesicherung aus dem Jahr 2015, bei der Heeschen sukzessive Aktien an CDE verpfändete. Die divergierenden Interpretationen dieser Transaktion führten zu einem Rechtstreit durch mehrere Instanzen:
- Landgericht Frankfurt (2022): Grundsätzliche Bestätigung der CDE-Position
- OLG Frankfurt (2023): Verpflichtung zur Übereignung von 13.925.498 Aktien an CDE
- BGH (2025): Finale Bestätigung der OLG-Entscheidung
Operative Auswirkungen des Gesellschafterstreits
Trotz der offiziellen Darstellung, das operative Geschäft sei nicht beeinträchtigt worden, manifestierten sich die Spannungen in der Corporate Governance. Ein prägnantes Beispiel ist der Abbruch der Hauptversammlung 2024, als aufgrund der unklaren Stimmrechtssituation die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.
Die nun hergestellte Rechtssicherheit dürfte die Corporate Governance bei Heckler & Koch stabilisieren und den Weg für strategische Unternehmensentscheidungen ebnen.