Höhere Sozialabgaben 2025: Was Gutverdiener jetzt wissen müssen

Angehobene Bemessungsgrenzen belasten Spitzenverdiener mit bis zu 900 Euro jährlich. Steuerzahlerbund spricht von „Steuererhöhung durch die Hintertür“.
Einheitliche Bemessungsgrenzen für Renten- und Krankenversicherung
Ab 2025 plant die Bundesregierung eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen. Nach einem Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums unter Hubertus Heil (SPD) sollen die Rentenversicherungsgrenzen in West- und Ostdeutschland vereinheitlicht und auf 8050 Euro monatlich angehoben werden. Aktuell liegen diese bei 7550 Euro im Westen und 7450 Euro im Osten.
Für Gutverdiener bedeutet das höhere Abgaben: Ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen von mindestens 8050 Euro zahlt künftig monatlich 46,50 Euro mehr in die Rentenversicherung – geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung soll steigen, von derzeit 5175 Euro auf 5512,50 Euro. Für Versicherte ergibt sich hierdurch eine Mehrbelastung von rund 24 Euro monatlich, abhängig vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
Steigende Belastungen trotz geplanter Steuerentlastungen
Während die Bundesregierung mit Steuermaßnahmen wie der Anhebung des Grundfreibetrags und dem Ausgleich der kalten Progression Entlastungen plant, könnten diese durch die höheren Sozialabgaben nahezu aufgezehrt werden. Nach Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner spart ein Single mit einem Monatsgehalt von 9000 Euro durch die Steueranpassungen etwa 456 Euro im Jahr. Die zusätzlichen Sozialabgabenbelaufen sich jedoch auf über 840 Euro, was die Entlastung übersteigt.
Auch bei gutverdienenden Familien dürften die neuen Sozialbeiträge die Entlastung weitgehend neutralisieren. Beschäftigte mit Einkommen unterhalb der bisherigen Bemessungsgrenzen sind hingegen nicht betroffen und können von den steuerlichen Anpassungen profitieren.
Kritik an „automatischen Belastungen“
Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes ,kritisiert die Maßnahmen scharf. Er spricht von einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“ und fordert eine stärkere Ausgabenkontrolle der Sozialsysteme, um künftige Beitragserhöhungen zu vermeiden. „Automatische Regelungen darf es nicht nur bei Belastungen geben. Auch für Entlastung müssen diese gelten“, so Holznagel.
Ein Blick auf die Inflation und Lohnentwicklung
Die geplante Anpassung der Bemessungsgrenzen erfolgt als Reaktion auf eine starke Lohnentwicklung von durchschnittlich 6,44 Prozent im Jahr 2023. Die Bundesregierung begründet die Anhebung der Rechengrößen mit dieser positiven Entwicklung. Der Druck auf Gutverdiener, die ohnehin einen höheren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen tragen, wächst jedoch weiter.
Fazit:
Die geplanten Anpassungen der Bemessungsgrenzen belasten Spitzenverdiener spürbar, während die versprochenen Steuerentlastungen diese Effekte kaum kompensieren. Für die Bundesregierung bleibt die Herausforderung, zwischenfiskalischer Stabilität und sozialer Gerechtigkeit eine ausgewogene Balance zu finden.