Geplantes „Beschäftigtendatengesetz“: So sollen KI-Überwachung und automatisierte Bewertungen am Arbeitsplatz reguliert werden

27.10.2024
27.10.2024
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Der neue Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser soll die automatisierte Bewertung und Überwachung von Beschäftigten einschränken und mehr Transparenz schaffen.

Striktere Regelungen für KI und Datenschutz

Mit dem neuen „Beschäftigtendatengesetz“ wollen Hubertus Heil und Nancy Faeser für klarere Vorgaben im Umgang mit KI-basierter Überwachung sorgen. Der Referentenentwurf sieht vor, die Rechte der Beschäftigten zu stärken und zugleich den Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu bieten. Ziel ist es, eine Balance zwischen technologischen Möglichkeiten und der Wahrung der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten zu erreichen. Dabei betonen Heil und Faeser, dass die Nutzung von KI zur automatisierten Bewertung von Mitarbeitern Grenzen benötigt, um umfassende Durchleuchtungen zu verhindern.

Mehr Transparenz und Einschränkungen bei Profiling und KI-Nutzung

Ein wesentlicher Aspekt des Entwurfs ist die Erhöhung der Transparenz für Beschäftigte: Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, klar und verständlich über automatisierte Datenverarbeitungen und Profilings zu informieren. Die oft als Blackbox empfundene KI-Technologie soll für die Beschäftigten nachvollziehbarer werden, damit diese mögliche Auswirkungen auf ihre berufliche Zukunft besser verstehen können. Datenschützer fordern zudem ein grundsätzliches Verbot von Profilbildungen.

Einschränkungen bei Videoüberwachung und Standorterfassung

Auch die Videoüberwachung und Ortung von Mitarbeitenden soll stärker eingeschränkt werden. Solche Maßnahmen dürfen laut Entwurf nur noch kurzzeitig und unter bestimmten Bedingungen erfolgen, etwa zur Verhütung von Straftaten oder bei konkretem Anlass. Zudem werden Maßnahmen zur langfristigen Leistungsüberwachung sowie die Überwachung in Sanitär- und Umkleideräumen explizit verboten.

Verbot von Emotionserkennung und sozialem Profiling

Emotionserkennung und die Analyse sozialer Beziehungen von Mitarbeitenden sollen laut Entwurf untersagt werden. Heil und Faeser weisen auf die problematische Abhängigkeit der Beschäftigten in einem Arbeitsverhältnishin, welche die Freiwilligkeit einer möglichen Einwilligung in die Verarbeitung von Daten beeinflussen kann.

Mit dem geplanten Gesetz wollen die Ministerien den Beschäftigtendatenschutz in der digitalen Arbeitswelt modernisieren und so eine faire und transparente Nutzung von KI am Arbeitsplatz sicherstellen. Der Entwurf muss noch vom Kabinett sowie Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.