EncroChat-Daten bleiben verwertbar: BGH klärt umstrittene Rechtsfrage

03.02.2025
03.02.2025
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Die Verwertbarkeit von EncroChat-Daten in Strafverfahren ist höchstrichterlich geklärt: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Daten auch nach der Teillegalisierung von Cannabis weiterhin genutzt werden dürfen. Entscheidend sei die Rechtslage zum Zeitpunkt der Datenanforderung.

Hintergrund: EncroChat als Beweismittel

EncroChat war ein verschlüsselter Kommunikationsdienst, der insbesondere für illegale Geschäfte genutzt wurde. 2020 gelang es französischen Ermittlern, die Kommunikation auf dieser Plattform abzufangen und an europäische Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Die Daten bildeten seitdem eine zentrale Beweisgrundlage in zahlreichen Verfahren gegen organisierte Kriminalität.

Entscheidung des BGH

Der 5. Strafsenat des BGH (Urt. v. 30.01.2025, Az. 5 StR528/24) hob eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin I auf, das einen Angeklagten wegen Cannabis-Handels freigesprochen hatte. Das LG hatte argumentiert, dass die Daten nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im April 2024 nicht mehr verwertbar seien, da die betreffenden Straftaten nun milder bestraft würden.

Der BGH stellte klar, dass sich die Verwertbarkeit der Daten nicht nach der geänderten rechtlichen Einordnung der Tat richtet, sondern nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Datenanforderung. 2020 waren die relevanten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch als Verbrechen eingestuft, sodass die Daten rechtmäßig erlangt wurden und verwertbar bleiben.

Auswirkungen auf die Strafverfolgung

Diese Entscheidung bedeutet, dass Gerichte EncroChat-Daten weiterhin in Verfahren nutzen können, auch wenn sich die strafrechtliche Bewertung einzelner Delikte durch Gesetzesänderungen verändert hat. Der BGH bestätigt zudem, dass die Verwertung auf Grundlage der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 261 StPO erfolgt. Da im deutschen Recht keine ausdrücklichen Verwendungsbeschränkungen für EncroChat-Daten existieren, bleibt deren Nutzung in laufenden und künftigen Verfahren möglich.

Fazit

Die Entscheidung des BGH sorgt für Klarheit in der umstrittenen Frage der Beweisverwertung. Trotz der Cannabis-Teillegalisierung bleibt die Nutzung von EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten weiterhin zulässig. Für Unternehmen, Strafverteidiger und Compliance-Abteilungen bedeutet dies, dass digitale Beweismittel in Ermittlungsverfahren weiterhin eine zentrale Rolle spielen werden.

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