Drei Ex-Arbeitsrichter gründen Schlichtungsallianz

29.05.2025
29.05.2025
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Die deutsche Arbeitsrechtslandschaft erlebt eine bemerkenswerte Entwicklung: Drei ehemalige Arbeitsrichter haben sich zu einer strategischen Kooperation zusammengeschlossen, um ihre Expertise als Einigungsstellenvorsitzende zu bündeln. Dr. Julian Burmeister-Biessle (47), Holger Dahl (56) und Dr. Daniel Faulenbach (47) vereinen jahrzehntelange Richtererfahrung mit spezialisierten Kompetenzen in der Betriebsmediation.

Vom Richterstuhl zur unternehmerischen Konfliktlösung

Der Karriereweg der drei Juristen illustriert einen wachsenden Trend: Qualifizierte Arbeitsrichter verlassen die Justiz, um sich als hauptberufliche Schlichter zu etablieren. Burmeister-Biessle beendete 2023 seine Richtertätigkeit am Arbeitsgericht München, nachdem er seit 2011 dort tätig war und zuvor im Bayerischen Arbeits- und Sozialministerium sowie in der Schiedsgerichtsbarkeit gearbeitet hatte.

Faulenbach verließ die Justiz bereits 2022 nach 16 Jahren als Arbeitsrichter, während derer er auch an das Bundesarbeitsgericht Erfurt,d as Landesarbeitsgericht Köln und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeordnet war. Dahl wechselte nach Wirtschaftserfahrung und Anwaltstätigkeit ins Richteramt am Arbeitsgericht Frankfurt, bevor er dem Beispiel des Pioniers Roland Lukas folgte, der bereits 2005 aus der Richterschaft ausschied.

Einigungsstellen als spezialisiertes Arbeitsfeld

Das Betätigungsfeld der drei Experten umfasst primär die Leitung von Einigungsstellen nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungsinstanzen werden aktiviert, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber bei echten Mitbestimmungsthemen keine Einigung erzielen können. Typische Konfliktfelder sind Arbeitszeitorganisation, Überstundenregelungen, Vergütungsmodelle, Digitalisierungsaspekte oder Restrukturierungsmaßnahmen. Man bewege sich nicht im rechtsfreien Raum, habe aber deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als am Richtertisch, erklärt Faulenbach. Die Nähe zu den Betrieben und ihren spezifischen Problemen ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen, die über einfache Kompromisse hinausgehen.

Marktentwicklung und professioneller Austausch

Bis Anfang der 2000er Jahre übernahmen ausschließlich aktive Arbeitsrichter diese Funktion nebenbei. Seitdem hat sich ein kleiner, aber spezialisierter Markt für hauptberufliche Einigungsstellenvorsitzende entwickelt. Bundesweit bieten nur wenige ehemalige Richter und Anwälte diese Dienstleistung professionell an.

Die neue Kooperation entstand aus praktischen Erwägungen: Die drei Juristen bearbeiteten gelegentlich ähnliche Themen in verschiedenen Betrieben derselben Unternehmen und erkannten den Wert des fachlichen Austauschs. "Als Richter hatten wir solche Gespräche mit Kolleg:innen, als Einzelselbstständiger hat man das üblicherweise nicht", beschreibt Faulenbach die Motivation zur Zusammenarbeit. Neben der klassischen Einigungsstellenleitung bietet das Trio auch Schlichtung und Mediation an. Trotz unterschiedlicher Verfahrensabläufe verfolgen alle Ansätze dasselbe Ziel: eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Streitbeilegung, die idealerweise über einen simplen Kompromiss hinausgeht.