Anwaltsgebühren steigen: Kabinett bringt Erhöhung auf den Weg

Das Bundeskabinett hat die Grundlage für eine Anhebung der Anwaltsgebühren geschaffen. Die Anpassung soll Rechtsanwälte wirtschaftlich stärken und die Rechtspflege sichern.
Gebührenanpassung: Maßnahme für eine zukunftsfähige Anwaltschaft
Die Bundesregierung plant eine spürbare Anhebung der Gebühren für Rechtsanwälte, Gerichtssachverständige und Verfahrensbeistände. Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf, der dem Bundestag zur weiteren Bearbeitung vorgelegt werden soll. Die letzte Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) liegt mit dem 1. Januar 2021 bereits mehrere Jahre zurück.
Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Festgebühren um neun Prozent und der Wertgebühren um sechs Prozent vor, orientiert an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Diese Anpassung soll Anwälten eine wirtschaftliche Basis bieten, um ihre essenzielle Rolle im Rechtsstaat weiterhin erfüllen zu können.
Wissing: „Rechtsstaat und Justizstärken“
Volker Wissing, der derzeit übergangsweise auch das Bundesjustizministerium leitet, betonte die Wichtigkeit der Anpassung:
„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leisten einen wesentlichen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht. Um ihre wichtige Tätigkeit ausüben zu können, müssen sie angemessen vergütet werden. Die geltenden Gebührensätze stellen dies nicht mehr sicher. Sie müssen an die Preisentwicklung der letzten Jahre angepasst werden. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren wollen wir die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern - und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.“
Neben Anwälten sieht der Entwurf auch eine bessere Vergütung für Gerichtssachverständige, Sprachmittler und Gerichtsvollzieher vor. Wissing erklärte, dass es im Interesse der Rechtspflege liege, diese Anpassungen noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden, um eine leistungsfähige Justiz zu gewährleisten.
Unterstützung aus der Anwaltschaft
Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist über die geplante Erhöhung erfreut. Präsidentin Edith Kindermann hob hervor, dass eine gesetzliche Gebührenordnung nicht von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden dürfe:
„Es ist gut und richtig, dass das Gesetzgebungsverfahren fortgeführt wird. Eine gesetzliche Gebührenordnung darf nicht von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. Der vorgelegte Entwurf berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten und ist unerlässlich für einen flächendeckenden und berechenbaren Zugang zur anwaltlichen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger. Es liegt nun am Bundestag, das Gesetz zügig zu beschließen, damit das Vorhaben nicht der Diskontinuität zum Opfer fällt.
Kindermann verwies auf den steigenden Kostendruck durch Energiekosten, höhere Sachausgaben und steigende Gehälter, der seit der letzten Anpassung des RVG deutlich zugenommen habe.
Ausblick: Bundestagsentscheidung steht an
Mit der geplanten Erhöhung sollen Anwälte in die Lage versetzt werden, ihre Dienstleistungen flächendeckend und wirtschaftlich tragfähig anzubieten. Die Diskussion im Bundestag wird zeigen, ob der Entwurf rechtzeitig umgesetzt wird, um die rechtlichen Rahmenbedingungen an die wirtschaftlichen Herausforderungen anzupassen.