Beratung und Vertretung von Arbeitgebern in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen
Schwerpunkt im Kollektivarbeitsrecht sowie in der strategischen Beratung von Unternehmen
Forensische Tätigkeit und gerichtliche Vertretung der Arbeitgeberseite
Begleitung von Restrukturierungen und personellen Einzelmaßnahmen
Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Stellungnahmen
Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und weiteren Rechtsanwälten im interdisziplinären Umfeld
Aktive Mitwirkung am Ausbau des arbeitsrechtlichen Beratungsbereichs